Arbeitszeitdokumentation - Was, wenn man nicht auf die im Vertrag festgelegte Stundenzahl kommt?

23. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Alfi2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeitdokumentation - Was, wenn man nicht auf die im Vertrag festgelegte Stundenzahl kommt?

Hi,

ich hoffe, das ist das richtige Forum. Ich weiß leider buchstäblich nichts über sowas und hoffe, dass meine Frage ins Arbeitsrecht fällt.

Ich habe einen Job in einer Uni als wissenschaftliche Hilfskraft (Tutor). Dort habe ich festgelegte Stunden, die ich im Monat vollbringen muss. Jetzt muss ich jeden Monat eine Arbeitszeitdokumentation abgeben. Das Problem ist, dass ich überhaupt nicht an die vorgegebene Stundenzahl komme (einen Monat konnte ich gar nichts machen, weil die Vorlesung, die ich tutoriere, da noch nicht mal angefangen hat). Ich hole schon raus was geht und arbeite so viel es mir möglich ist, aber es gibt einfach nicht genug zu tun, um das zu erreichen.

Das sieht man natürlich auf der Arbeitszeitdokumentation. Jetzt ist die Frage: Ist das schlimm?
Ich gehe diese Woche sowieso ins Sekretariat der Abteilung, und würde da auch mal nachfragen. Aber ich habe irgendwie Angst, dass das dann so rüberkommt, als hätte ich zu wenig getan.

Lg
Alfi

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Die Frage bei Minuszeiten ist immer: Worauf gehen die zurück?
Wenn die Vorlesung noch nicht begonnen hat, ist der AG in Annahmeverzug.
Wenn du evtl. drei Stunden in der Mensa hockst, geht das auf deine Kappe.
Dann stellt sich die Frage, in welchem Zeitraum das Konto denn ausgeglichen zu sein hat - hier sollte doch wohl das gesamte Semester herhalten; denn in Prüfungszeiten, denke ich mir, wirst du mehr arbeiten als zu Beginn des Semester oder so ähnlich.

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#2
 Von 
Alfi2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, wie meinst du das mit der Mensa? Es ist nicht so, dass ich feste Arbeitszeiten habe. Ich korrigiere einmal pro Woche Übungszettel (was ich machen darf, wann ich möchte) und das war's. Es gibt auch keine Klausur o.ä., die ich mit korrigieren müsste.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

... ich hätte auch schreiben können: wenn du dich ins Freibad legst (oder sonst was Privates machst).
Du hast zwar eine Stundenzahl, aber keine Vorgaben, wann zu erbringen - ungünstig für dich. Du profitierst also auch nicht von Feiertagen unter der Woche usw.
Ggf. wirst du den Vertrag neu verhandeln müssen, wenn es partout nicht passt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Die Tutorenverträge, die ich kenne, sind so ausgelegt, dass nur die geleisteten Arbeitsstunden gezahlt werden, also keine fiktiven Stunden, wenn die Vorlesung, an welche die Tutorenveranstaltung angedoppt ist, ausfällt. Zusätzlich kann es dann noch Korrekturstunden geben, oder aber der Stundenlohn ist erhöht, so dass die präsenten Stunden alles abdecken. Mal in den Vertrag schauen, daraus ergibt sich das genaue Konstrukt.

wirdwerden

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