Hallo,
mal angenohmen jemand arbeitet seid mehreren jahren bei einer firma. in seinen arbeitsvertrag steht drin das er 38h in der woche arbeitet und 30 tage urlaub hat. ebenso steht im vertrag das die gearbeiteten stunden bezahlt werden.
nun kommt die firma auf die idee die arbeitszeit auf 40 h zuerhöhen und jeden monat nur noch ein festes gehalt zuzahlen , das dann aber mit den 40 h berechnet worden ist. ebenso soll der urlaub von 30 tagen auf 26 tagen erruntergefahrn werden.
die arbeiter werden aber vor vollendete tatsachen gestellt, sprich es heisst in der erklärung das dies bereits seid dem letzen 1. in kraft tritt.
muss der arbeitnehmer dies einfach so hinnehmen, weil ja in seinen arbeitsvertrag die rede ist von 38 h und 30 tagen urlaub.
mfg
Arbeitszeit/Urlaub vs Arbeitsvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
quote:
muss der arbeitnehmer dies einfach so hinnehmen
Nein, muss er vermutlich nicht. Genaueres kann nur ein Anwalt nach Durchsicht des Arbeitsvertrages dazu sagen.
MfG
Derartige Dinge können nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers geändert werden.
Eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers, dass sich die Arbeitszeit verlängert oder die Zahl der Urlaubstage veringert wird, ist nicht zulässig.
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Weder der AG noch der AN kann einen ArbeitsVERTRAG einseitig ändern.
Der AG hat in so einer Situation m.E. nur die Möglichkeit, eine Änderungskündigung auszusprechen. Das muß schriftlich erfolgen. Entweder der AN akzeptiert die für ihn schlechteren Arbeitsbedingungen oder er wird entlassen.
Dagegen kann sich der AN jedoch wehren,indem er vor dem Arbeitsgericht klagt. Dort müsste der AG schon sehr gut und nachvollziehbar begründen, warum er die Arbeitsbedingungen verschlechtern will.
wie würde es denn in so einen fall dann mit arbeitslosengeld oder abfindung aussehn?
quote:
wie würde es denn in so einen fall dann mit arbeitslosengeld oder abfindung aussehn?
siehe ->
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=336077&highlight=#336077
ist wegfall von urlaub mit einer lohnkürzung gleichzusetzen? wenn ja, wie würde man es berechnen.
wie ist das mit der mehrarbeit zuverstehn. "mit und ohne lohnausgleich"? wäre ohne lohnausgleich das man die 2 h in der woche nicht bezahlt bekommt? oder wie ist das zuverstehn?
mfg
quote:
ist wegfall von urlaub mit einer lohnkürzung gleichzusetzen?
Nö, das ist ne ganz andere 'Schiene'. Wenn der Urlaub vertraglich geregelt ist, kann man den nicht einfach einseitig kürzen.
quote:
wäre ohne lohnausgleich das man die 2 h in der woche nicht bezahlt bekommt?
Ja z.B.
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