Arbeitszeit und Arbeitsschutzgesetz

28. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mister_X123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeit und Arbeitsschutzgesetz

Hallo,
Vielleicht hat jemand Erfahrung damit.
Zur Info: ich bin Angestellter im Außendienst (Servicetechniker) hab Firmenwagen auch zur Privatnutzung und keinen festen Arbeitsplatz. Ich fahre jeden Morgen (zwischen 1-3std) zum Kunden, arbeite dort 8.5 std. Und fahre dann wieder heim. Jetzt hab ich schon oft gehört das bei Arbeitnehmer ohne festen Arbeitsplatz die Fahrtzeit zum und vom Kunden zurück zur Arbeitszeit gehört? Wenn dies stimmt arbeite ich manchmal am Tag über 14std.. würde das nicht gegen das Arbeitsschutzgesetz verstoßen und wenn ja ist das Begründung genug für eine fristlose Kündigung?

MfG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17445 Beiträge, 6493x hilfreich)

Das mit der fristlose Kündigung lasse ich einmal außen vor. Der Arbeitgeber kann ja wohl kaum mit einer fristlosen reagieren wenn er entweder für die Überschreitung der Arbeitszeit selber verantwortlich ist oder sie doch billigend in Kauf nimmt. Die andere Frage ist, wieso du achteinhalb Stunden vor Ort arbeitest, wenn du weißt, dass du dadurch die Arbeitszeit überschreitet. Und ja diese Wegezeiten zählen zur Arbeitszeit.

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#2
 Von 
Mister_X123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Das mit der fristlose Kündigung lasse ich einmal außen vor. Der Arbeitgeber kann ja wohl kaum mit einer fristlosen reagieren wenn er entweder für die Überschreitung der Arbeitszeit selber verantwortlich ist oder sie doch billigend in Kauf nimmt. Die andere Frage ist, wieso du achteinhalb Stunden vor Ort arbeitest, wenn du weißt, dass du dadurch die Arbeitszeit überschreitet. Und ja diese Wegezeiten zählen zur Arbeitszeit.


Ich wusste ja bis vor 3 Tagen nicht das die Reisezeit zur Arbeitszeit gehört, mein Chef hat diesbezüglich mich nicht darauf hingewiesen bzw. wahrscheinlich mit Absicht verschwiegen. Ich nahm die Fahrtzeit einfach in Kauf, da ich dachte lieber fahre ich 3 Stunden als kein Job... Im Übrigen wollte ich fristlos kündigen!

Aber danke für die Antwort, das hilft mir in den Verhandlungen schon weiter.


-- Editiert von Mister_X123 am 28.08.2018 20:18

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#3
 Von 
Mister_X123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Das mit der fristlose Kündigung lasse ich einmal außen vor. Der Arbeitgeber kann ja wohl kaum mit einer fristlosen reagieren wenn er entweder für die Überschreitung der Arbeitszeit selber verantwortlich ist oder sie doch billigend in Kauf nimmt. Die andere Frage ist, wieso du achteinhalb Stunden vor Ort arbeitest, wenn du weißt, dass du dadurch die Arbeitszeit überschreitet. Und ja diese Wegezeiten zählen zur Arbeitszeit.


Ich wusste ja bis vor 3 Tagen nicht das die Reisezeit zur Arbeitszeit gehört, mein Chef hat diesbezüglich mich bitte darauf hingewiesen. Ich nahm es die Fahrtzeit einfach in Kauf, da ich dachte lieber fahre ich 3 Stunden als kein Job... Im Übrigen wollte ich fristlos kündigen!

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