Arbeitszeit nach Kündigung!

4. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Wernfried
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeit nach Kündigung!

Hallo!
Ich bin fristgemäß per 31.08.2014 gekündigt. Meine Arbeitszeit betrug bisher im 14-tägigen Wechsel 27h bzw.
37h pro Woche. Jetzt will mich mein Arbeitgeber so einsetzen, das ich grundsätzlich nur noch auf 27h Arbeitszeit pro Woche komme. Das heißt für mich im Monat 20h weniger Arbeit= weniger Lohn. Ist das rechtens oder muß mir mein Arbeitgeber den Durchschnittslohn weiter bezahlen?
Danke!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Der AG muss bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter vertragsgemäss beschäftigen. Es kommt also darauf an, was zur Arbeitszeit wirksam vereinbart ist.

Wann ist die Kündigung zugegangen? Handelt es sich um einen Kleinbetrieb?

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#2
 Von 
Wernfried
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zur Arbeitszeit ist aufgrund der Tatsache das ich nicht im Besitz eines Arbeitsvertrages bin nichts schriftliches vereinbart. Da ich 12 Jahre im Betrieb bin und die Kündigungsfrist 5 Monate beträgt ist mir die Kündigung am 26.03.2014 zugegangen. Unser Betrieb hat ca. 12 Mitarbeiter.


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#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Wie dein Arbeitgeber dich beschäftigt, d.h. mit welchem Stundenumfang, ist seine Sache. Infolge der langen Jahre deiner Beschäftigung hat sich die Praxis quasi als Vertragsbestandteil etabliert - dein Arbeitgeber kann dir also weniger Stunden zuweisen musste ich aber so bezahlen wie zuvor.

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