Arbeitszeit für Praktikanten unter/über 18 Jahre

19. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Wolschen
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitszeit für Praktikanten unter/über 18 Jahre

Hallo,
1.) Wie lange darf ein Praktikant unter 18 Jahre maximal wöchentlich arbeiten?
2.) Wie lange darf ein Praktikant über 18 Jahre maximal wöchentlich arbeiten?
3.) Wo ist das festgelegt bzw. kann man das nachlesen?

Vielen Dank im Voraus für die Antwort(en) !! LG Wolschen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Was verstehst du unter 'Praktikant'?
Sofern der Begriff korrekt gemeint ist, geht es um den Praxisanteil in einem Betrieb, der sich aus einer Ausbildungsordnung ergibt. Demzufolge gelten die Vorschriften der Schule u. dgl.
Für noch nicht Volljährige gilt das JArbSchG. Mit 18 ist man bekanntlich dann volljährig.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Mit 18 ist man bekanntlich dann volljährig. Und dann gilt dieses Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat:
(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
(2) Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage einschließenden Wochen nur dergestalt verteilt werden, daß die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche Arbeitszeit darf hierbei achteinhalb Stunden nicht überschreiten.
(2a) Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden.
(3) In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit nicht mehr als neun Stunden täglich und nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__8.html

Zitat:
Bei der Beschäftigung Jugendlicher darf die Schichtzeit (§ 4 Abs. 2) 10 Stunden, im Bergbau unter Tage 8 Stunden, im Gaststättengewerbe, in der Landwirtschaft, in der Tierhaltung, auf Bau- und Montagestellen 11 Stunden nicht überschreiten.

https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__12.html

Zitat:
(1) Die §§ 8 und 11 bis 18 finden keine Anwendung auf die Beschäftigung Jugendlicher mit vorübergehenden und unaufschiebbaren Arbeiten in Notfällen, soweit erwachsene Beschäftigte nicht zur Verfügung stehen.
(2) Wird in den Fällen des Absatzes 1 über die Arbeitszeit des § 8 hinaus Mehrarbeit geleistet, so ist sie durch entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit innerhalb der folgenden drei Wochen auszugleichen.
(3) (weggefallen)

https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__21.html


u. dann gibt es bestimmt noch weitere Ausnahmen...

2x Hilfreiche Antwort

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