Arbeitszeit / ab wann versichert ?

16. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
primax08
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 47x hilfreich)
Arbeitszeit / ab wann versichert ?

Einen schönen Guten Morgen,

ich habe nur eine kurze, kleine Frage.

Wie viel früher darf ich am Arbeitsplatz sein um keine Abmahnung zu bekommen , bzw. ab wann bin ich versichert ?

Sollten noch Fragen sein gerne, ich möchte nur nicht einen ellenlangen Text schreiben zu meiner konkreten Frage.

Gruß Primax

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

Eine Abmahnung kann es nur geben bei Verletzung der Pflichten und Nebenpflichten aus dem AV.
Wohl kann der AG von seinem Hausrecht Gebrauch machen und dir beispielsweise verbieten, im Betrieb zu übernachten - will sagen: dein Zu-Früh-Kommen muss schon außerordentlich sein, dass der AG einschreitet. Natürlich kann der AG auch anordnen oder Maßnahmen treffen, dass jemand nur innerhalb bestimmter Zeiten das Haus/die Abteilung/das Büro betreten kann (Schloss mit sog. Zeitfalle e.g.) Auf den AV bezogen könnte man sagen, dass du deine Leistung vmtl. an bestimmten Tagen und in einem bestimmten Zeitfenster zu erbringen hast und deswegen eher nicht befugt bist, dich (weit) außerhalb davon im Betrieb aufzuhalten - das könnte dann wohl auch abgemahnt werden, wenn du dagegen verstößt.
Versichert bist du, sobald du die Arbeit aufnimmst. Kaffeeklatsch vor der Arbeit gehört nicht dazu.

-- Editiert von blaubär+ am 16.09.2018 12:22

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Falls es im Arbeitszeiten / Flexible Arbeitszeit / Gleitzeit geht:
Der Arbeitgeber darf einen frühestmöglichen Arbeitsbeginn festlegen - und falls jemand früher kommt, muss die Zeit davor nicht bezahlt werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
primax08
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 47x hilfreich)

Danke für Eure Antworten.

Ich möchte das ganze gar nicht so aufpauschen, aber es interessiert mich.

wir haben feste Arbeitszeiten. Ich selber mag gern einen zeitlichen Puffer, falls irgend etwas ist z.B. Glatteis ( kann ich dann laufen) Stau ( kann ich irgendwo parken und auch laufen ) also halt so kleine Dinge wo ich trotzdem noch pünktlich auf Arbeit bin. Es handelt sich um ca. 15 min. die ich früher da bin.

Wir müssen uns auch komplett umziehen ( Arbeitskleidung ). Dadurch fange ich ca. 10 min. früher an meinem Arbeitsplatz an zu arbeiten.

Zum Feierabend machen wir pünktlich Schluss, müssen uns aber wieder komplett umziehen und können sogar noch Duschen, da haben wir ja auch schon Feierabend aber sind noch auf der Arbeitsstelle ??

Wir haben Zeiterfassung, also stempeln uns bei Betreten ein und bei Verlassen stempeln wir aus.

Bekommen aber nur die reine Arbeitszeit laut Dienstplan bezahlt.

Wie schon geschrieben, aufpauschen möchte ich es nicht, aber wenn ich vor Arbeitsbeginn Duschen möchte, würde ja auch gehen, da bin ich doch auch versichert ?

Also konkret, Warum bin ich vor Dienstbeginn nicht versichert, aber noch nach Dienstbeginn ?


Gruß Primax

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn Sie vor Arbeitsbeginn duschen, dann dürfte das eher nicht unter die Arbeitszeit fallen.
Wenn Sie sich vor Arbeitsantritt komplett umziehen müssen, dann zählt das normalerweise auch zur Arbeitszeit. Gibt es einen Betriebsrat?
Gibt es einen Tarifvertrag?
Ist einer der Kollegen in der Gewerkschaft? Die Gewerkschaft kann die Fragen rechtsverbindlich beantworten.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

So mutiert also eine ganz allgemein gestellte Frage zu einer hochspeziellen.
Das Duschen vor Arbeitsbeginn dürfte wohl wirklich nicht versichert sein durch die betriebliche Unfallversicherung, denn das kannst du auch daheim erledigen und würde zu den privaten Verrichtungen zählen.

Nach der Arbeit? Das ist eine spannende Frage, wie auch die ganze Umzieherei von Privatklamotten auf Arbeitskleidung und wieder retour. Aber da fehlen Informationen über die Abläufe im Betrieb, Schmutzbelastung usw. - oder über die Art der Dienstkleidung - ich würde fast darauf tippen, dass das im Grunde zur Arbeitszeit zählen müsste. Eventuell eben auch das Duschen hinterher.
Aber das Umziehen vorher wie nachher dürfte - weil unvermeidbar - wohl zu den versicherten Tätigkeiten rechnen.

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#6
 Von 
primax08
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 47x hilfreich)

Ich danke euch lieb für die Antworten. :)

Ich werde weiterhin zu meiner Zeit an meinem Arbeitsplatz sein und schaue was passiert.

Einen schönen Sonntag wünsche ich Euch noch, Gruß Primax

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Moin,
Beachte den Unterschied zwischen Stempelzeit und Arbeitszeit.

Zitat (von primax08):
Dadurch fange ich ca. 10 min. früher an meinem Arbeitsplatz an zu arbeiten.

Du fängst sicher nicht 10min eher an zu arbeiten. Du bist freiwillig 10-15 min eher im Betrieb und dein AG berechnet lt. Vertrag die FESTE Arbeitszeit. Die zahlt er dir.
Ob du ab Stempelzeit versichert bist, ist eine andere Frage. Dürfte auch im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu finden sein.
Oder den Betriebsrat fragen.

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#8
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 93x hilfreich)

Wenn ich während der Arbeitszeit zur Toilette gehe, bin ich nicht versichert. Da gabs neulich ein Urteil zu.
Bei "primax" stellt sich die Frage: Ist das Duschen vor der Arbeit oder nach der Arbeit aus hygienischen oder seuchenschutzrechtlichen Gründen notwendig. Dann würde ich mit dem Betriebrat reden, da das sicher zur Arbeitszeit gehört. Wenn es nicht zur Arbeitszeit gehört, dann ist sicher auch kein Versicherungsschutz da, wenn er ausrutscht.

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

@daggi
Etwas genauer: Der Gang zur Toilette, also der Weg dorthin, ist versichert - nicht versichert dagegen i.d.R., wenn was bei der Verrichtung passiert.
dazu - zur Verblüffung oder auch Erheiterung (solange man nicht der Leidtragende ist):
https://www.arbeitsschutzgesetz.org/arbeitsunfall-toilette/

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#10
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 93x hilfreich)

@blaubär: Ja, richtig. Sollte ich also im Toilettenraum stürzen, muss ich mich in den Flur schleppen, um versichert zu sein. Das ist aber schon absurd. Stellt sich die Frage: Wenn ich in die Kantine zum essen gehe, bin ich dann also auch nicht versichert? Genauso bin ich wohl auch in unserer Teeküche nicht versichert, wenn ich mich am heißen Wasser verbrenne.

@primax: Vielleicht findest du im Netz Urteile dazu.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

@daggi
Ja - diese Abgrenzungsakrobatik hat es in sich. Immer geht es darum, Grenzen zu definieren. Kürzlich habe ich den schönen Satz gelesen "der hat den Krümel viermal geteilt", was wohl die ultimative Steigerung von 'Haarspalterei' sein dürfte. Aber so ist es, wenn es um Geld geht.

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