Arbeitszeit - Überstunden

3. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
sukrame75
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeit - Überstunden

Hallo,

hab da mal ne Frage wegen Überstunden. In meinem Arbeitsvertrag steht:

2. Entgeld, Probezeit, Kündigung
...
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.

4. Arbeitszeit
Es besteht Einigkeit darüber, dass im Zusammenhang mit der Geschäftsausweitung andere Arbeitsregelungen (einschließlich 6-Tage-Woche) in Frage kommen können. Eine flexible Arbeitszeit, auch 3-Schicht-System, gilt als vereinbart, sofern es die Auftragssituation erfordert.
Geleistete Mehrstunden werden auf ein Arbeitszeitkonto gebucht.

So, muß ich Überstunden machen und wenn ja in welchem Umfang. Die Beschreibung ist ja sehr schwammig und von Überstunden bzw. Mehrarbeit steht da nix explizit, auch nichts von Verpflichtungen.

Wäre für eine Antwort sehr dankbar.

Mfg
Markus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Was bedeudet für diesen AG ein Arbeitszeitkonto? Der Rahmen sollte schon festgelegt sein.

Ein Arbeitsvertrag wird regelhaft nicht zwangsweise unterschrieben. Es wäre schon sinnvoll, vor Unterschrift zu klären, was Sie unterschreiben.

Welche Höchstarbeitszeit erwartet wird, ist nicht gesetzlich geregelt. Das müssen Sie selber vereinbaren.




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" Don`t feed trolls"

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#2
 Von 
sukrame75
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Es werden Mehrstunden bis zu einer Summe von 80 auf dem AZK gebucht. Alles darüber hinaus wird vergütet.
Irgendwelche Zeitrahmen sind im Arbeitsvertrag nicht geregelt.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Es gibt kein Gesetz, das verbietet, bis zu 80 Arbeitsstunden auf ein Konto zu verbuchen. Die Frage an den AG wäre hier, doch bitte schriftlich mitzuteilen, innerhalb welchen Zeitraums der Ausgleich zu erfolgen hat.

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" Don`t feed trolls"

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... googel doch mal unter 'überstunden' - dort wird regelmäßig auf den ausnahmecharakter solcher anweisungen abgestellt. die grenzen sind durch das arbzg vorgegeben.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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