Guten Morgen,
ich arbeite in einem Alten- und Pflegeheim in NRW.
Nächste Woche muss ich an 2 Tagen an einer Nachschulung für 1. Hilfe teilnehmen. Die Zeiten sind mit 8:30 - 17:30 Uhr angegeben (ich nehme an, inkl. 1 Stunde Pause). Auf meinem Dienstplan werden mir aber nur 4,55 Stunden angerechnet (das entspricht der durchschnittlichen Arbeitszeit, ich bin in Teilzeit beschäftigt).
Ist es korrekt das ich nur die Durchschnittsstundenzahl angerechnet bekomme? Es handelt sich hierbei um eine Pflichtveranstaltung.
Arbeitszeit - Fortbildung- Anrechnung
12. August 2015
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Frage vom 12. August 2015 | 08:24
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitszeit - Fortbildung- Anrechnung
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#1
Antwort vom 12. August 2015 | 09:37
Von
Status: Weiser (16907 Beiträge, 5884x hilfreich)
Wenn dies eine eine Pflichtveranstaltung des Arbeitgebers ist, dann ist auch die volle Zeit anzurechnen.
#2
Antwort vom 12. August 2015 | 09:54
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 1x hilfreich)
Ja, dies ist eine Pflichtveranstaltung.
Soweit ich weiß, ist es aber gängige Praxis bisher, das lediglich die Durchschnittsarbeitszeit zur Berechnungsgrundlage genommen wird.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. August 2015 | 14:08
Von
Status: Weiser (17337 Beiträge, 6462x hilfreich)
... die Praxis ist bekannt und wird wohl beibehalten, solange sich MA das auch gefallen lassen.
#4
Antwort vom 12. August 2015 | 14:51
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo blaubär,
ist ja sehr interessant...
Da ich bisher von mehreren Kollegen gehört habe, das man nur die Durchschnittsarbeitzeit vergütet bekommt, habe ich immer gedacht das dem tatsächlich auch so ist...
Da "lohnt" sich wohl mal ein Anruf bei der Gewerkschaft
Und jetzt?
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