Hallo, ich habe vollgendes Problem, ich arbeite als Sicherungsposten bei der Bahn, mein Arbeitgeber ist aber eine Privatfirma. Immer wieder werden wir gezwungen 12 Stunden Schicht ohne Pause zu schieben ist es eigentlich zulässig oder nicht? Ich weis das es in den Gewerbe normal ist aber kann man mich dazu zwingen? Habe ein Arbeitsvertrag mit 160 Stunden und muss auch Überstunden leisten aber 12 Stunden Schichten?....Dazu kommen noch die Fahrtzeit von teilweise 1-2 Stunden pro Strecke
-- Editiert von Schakal4444 am 29.05.2018 13:59
Arbeitszeit 12 Stunden
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Nach dem ArbZG geht das freilich nicht, was du schilderst.
Gleichwohl kann es für dein Gewerbe Sonderregelungen geben. Dazu müsste ein TV vorliegen.
Auskünfte solltest du auch erhalten von der entsprechenden Gewerkschaft der Bahn. Auch wenn die Bahn diese Aufgabe outgesourct hat, muss sie sich doch um die Einhaltung von Vorschriften durch den Subunternehmer annehmen.
Ich halte es für so gut wie ausgeschlossen, dass pausenfreie 12 -Stunden-Schichten in irgendeinem Gewerbe zulässig sind.
Das Gewerbeaufsichtsamt freut sich auch über anonyme Hinweise bei Verstößen gegen das Arbeitszeitrecht.
-- Editiert von altona01 am 29.05.2018 16:08
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Die Frage ist aber, ob wirklich keine Pausen vorliegen.
Wenn an der Bahnlinie meiner früheren Heimat Sicherungsposten im Einsatz waren, dann war das völlig unproblematisch: Bei 1 Zug pro Stunde und Richtung ist der Abstand zwischen zwei Zügen groß genug um als Ruhepause zu zählen.
Ein Punkt ist doch, dass Pausen dadurch definiert sind, dass sie hinsichtlich der zeitlichen Lage und der Dauer im Vorhinein bekannt sind. Das ist also nicht abzutun mit dem Hinweis, dass zwischen zwei Zügen wohl genug Zeit übrig bleibt für Pausen. Ich vermute dass es einen Zeitraum geben wird, der als Pause definiert ist. Wäre zu bestätigen oder zu bestreiten.
Ein anderer: die Definition von Arbeit. Das ist ja nicht das konkrete Tun allein - also etwa zwei Minuten vor Durchfahrt des Zuges ins Horn zu blasen und nach dem Zug wieder Entwarnung zu geben - , vielmehr gehört zur Arbeit bzw. Arbeitszeit ebenso die Bereitschaft, jederzeit die Arbeit aufzunehmen.
Gerade im Bahnbetrieb sind die Leute doch eigentlich gewerkschaftlich gut organisiert, wie wir in den letzten Jahren erfahren durften - die Sache sollte sich also ordentlich aufklären lassen.
Bei der Bahn gibt es für diverse Tätigkeiten Sonderregelungen, unteranderem sogenannte Kurzpausenberechtigung.
Das sollte die der Betriebsrat des DB Unternehmens jedoch genauer sagen können. Oft gelten für externe MA die gleichen Regelungen.
Zitat:Ein Punkt ist doch, dass Pausen dadurch definiert sind, dass sie hinsichtlich der zeitlichen Lage und der Dauer im Vorhinein bekannt sind. Das ist also nicht abzutun mit dem Hinweis, dass zwischen zwei Zügen wohl genug Zeit übrig bleibt für Pausen.
Also auf den Bahnlinien, wo ich meistens fahre, sind sind die zeitlichen Lagen der Züge und damit auch die Lagen der Pausen zwischen den Zügen im Vorhinein bekannt. Mir fällt jetzt spontan wirklich nichts ein, warum die Pause zwischen zwei Zügen dort keine Ruhezeit sein sollte.
Zitat:vielmehr gehört zur Arbeit bzw. Arbeitszeit ebenso die Bereitschaft, jederzeit die Arbeit aufzunehmen.
Richtig. Aber in den Zeiten, in denen planmäßig kein Zug kommt, muss man auch nicht bereit sein, die Arbeit aufzunehmen. Und auf einigen Linien sind diese Zeiten halt ziemlich lang. Züge fallen ja nicht vom Himmel.
... kann man alles so sehen, hilft aber arbeitsrechtlich nicht wirklich weiter.
Schakal4444 klagt ja über 12-Stunden-Schichten - da ist es von Interesse festzustellen, wie viel davon als Arbeitszeit zählt. Die vollen 12 h werden es auch nicht sein, netto.
Wenn man das Szenario #10 aufs Extreme ausloten wollte, könnte man auf die Idee kommen zu zählen, wie viele Züge in den 12 Stunden fahren; dafür wird mit einem Vorlauf von x Minuten gewarnt - der Zug fährt durch - Entwarnung, macht y Minuten pro Ereignis, also z Züge * y Minuten = tägliche Arbeitszeit für Schakal4444, oder wie? Und der ganze Rest Pause, Freizeit? Wohl nicht.
Das ist nicht so weit von der Realität, wie mancher meinen möchte. Vor Jahren hat Schlagzeilen gemacht, dass die Klofrauen bei den Autobahnraststätten tatsächlich nur für die 2 Minuten pro Gast bezahlt wurden, in denen sie nachgesehen und ggf. die Klobürste geschwungen haben usw. Bis der Schwindel dann doch endlich Mal aufgeflogen ist.
Ja, leider kriegt immer der Subunternehmer mit dem billigsten Angebot den Zuschlag. Der will die Kosten natürlich wieder woanders einsparen. DB-eigene Mitarbeiter sind da schon zu teuer...
ZitatAlso auf den Bahnlinien, wo ich meistens fahre, sind die zeitlichen Lagen der Züge und damit auch die Lagen der Pausen zwischen den Zügen im Vorhinein bekannt. Mir fällt jetzt spontan wirklich nichts ein, warum die Pause zwischen zwei Zügen dort keine Ruhezeit sein sollte. :
Hier wird oft Sicherungsposten (SiPo) mit Bahnübergangsposten (BÜP) verwechselt.
Beim BÜP ist es tatsächlich so, dass er meistens die Zeit zwischen 2 Zügen im Auto sitzen kann und lesen bzw. daddeln kann, bis der Fahrdienstleiter sich telefonisch meldet und einen Zug ankündigt. Dann muss er mit der Absperrgirlande den Bahnübergang seitens der Straße sichern und nach dem durchfahrenden Zug wieder freigeben.
Der SiPo hingegen sichert eine Arbeitsrotte bei Arbeiten in nicht gesperrten Gleisen ab. Dafür muss er die Strecke jederzeit im Auge behalten, um die Gleisarbeiter beim Herannahen eines Zuges mittels Hornsignal oä zu warnen. Dies geht eben nicht per Blick auf die Uhr, da es neben den planmäßigen Fahrten auch Rangierfahrten geben kann und vor allem auch z.B. ein verspäteter Zug (z.B. 20 min) rechtzeitig erkannt werden muss. Diese Aufgabe erfordert höchste Konzentration.
Ich bin mir nicht sicher, ob hier überhaupt 12h-Schichten zulässig sind. Zumindest beim BÜP gibt es wohl aktuell die Diskussion die 8h-Schichten auf 6h zu reduzieren, um die Sicherheit gewährleisten zu können.
Also erste Frage, was steht im Arbeitsvertrag?
Dann braucht man zum SiPo ja eine Ausbildung. Was steht darin zu den Arbeitszeiten?
Neben der Gewerbeaufsicht für rein arbeitsrechtliche Aspekte ist hier auch das Eisenbahn-Bundesamt als Aufsichts- und Sicherheitsbehörde ein geeigneter Ansprechpartner um sich über die zulässigen Einsatzzeiten zu informieren.
Gruß,
J
ZitatHallo, ich habe vollgendes Problem, ich arbeite als Sicherungsposten bei der Bahn, mein Arbeitgeber ist aber eine Privatfirma. Immer wieder werden wir gezwungen 12 Stunden Schicht ohne Pause zu schieben ist es eigentlich zulässig oder nicht? Ich weis das es in den Gewerbe normal ist aber kann man mich dazu zwingen? Habe ein Arbeitsvertrag mit 160 Stunden und muss auch Überstunden leisten aber 12 Stunden Schichten?....Dazu kommen noch die Fahrtzeit von teilweise 1-2 Stunden pro Strecke :
-- Editiert von Schakal4444 am 29.05.2018 13:59
ja, im Bewachungsgewerbe ist es so, dass man 12 Stunden arbeitet. Ob es richtig ist, ist die Frage, wie jeder einzlne es sieht, aber 1-2 Stunden Fahrtzeit ist eine Menge. Du kannst dich dagegen wehren, aber ist die Frage, ob die Firma dann bereit ist, sich näher am Wohnort einzusetzen.
Zum Thema "zuviele Stunden"; die Firmen versuchen immer wieder, einem mehr Stunden aufzuhalsen, wenn man will. Ich würde an deiner Stelle hartnäckig darauf bestehen, weniger Stunden zu arbeiten. Bei mir hat es geholfen
ZitatIch halte es für so gut wie ausgeschlossen, dass pausenfreie 12 -Stunden-Schichten in irgendeinem Gewerbe zulässig sind. :
Das Gewerbeaufsichtsamt freut sich auch über anonyme Hinweise bei Verstößen gegen das Arbeitszeitrecht.
-- Editiert von altona01 am 29.05.2018 16:08
man hat während der Arbeitszeit allerdings genügend leerlauf und ist somit okay. Zumindest ist es in den meisten Firmen so
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