Arbeitsverweigerung = Kündigungsgrund ??

6. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
puschepuff
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 6x hilfreich)
Arbeitsverweigerung = Kündigungsgrund ??

Hallo !!

Da es ja nun langsam auf den Winter zugeht, habe ich meinen Chef mal auf Winterreifen bei dem Firmenwagen angegesprochen. Da meinte er ganz spontan, dass er keine kaufen wird, da es ihm zu teuer ist für alle Fahrzeuge Winterreifen zu kaufen. Was ist nun, wenn ich mich weigere weiter mit dem Firmenfahrzeug zu fahren ?? Kann er mich da einfach so kündigen ??

LG

Steffen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

niemand kann Sie zwingen, mit einem nicht verkehrssicherem Fahrzeug zu fahren.

Aber Winterreifen sind nicht unbedingt zur Verkehrssicherheit nötig - vor allem im Moment, wo die Temperaturen noch recht angenehm und die Straßen völlig frei von Eis und Schnee sind.

Wenn im Einzelfall das Fahrzeug nicht verkehrsicher ist, dann müssen Sie damit nicht fahren.

Nur wird es schwer werden, genau festzulegen, ab wann das Fahrzeug nun nicht verkehrssicher ist und wann es noch sicher ist. Das ist Auslegungssache.

Einfach so, weil ja in Zukunft keine Winterreifen gekauft werden soll, jetzt nicht mehr zu fahren, ist sicher ein Grund für eine fristlose Kündigung. Immerhin werden Sie fürs Arbeiten bezahlt und wenn Sie das nicht mehr tun, gibt es eben keinen Job mehr.

Außerdem sollten Sie bedenken, ob Sie überhaupt Kündigungsschutz besitzen.

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... das fahren wird ja nicht selbstzweck sein, sondern mittel zum zweck (z.b lieferungen, personentransport etc.) insofern stellt sich die frage, was da verweigert würde, wenn du sagst, dass du nicht ohne winterreifen fahren willst. nicht die arbeit selbst, sondern bestimmte bedingungen zu ihrer erledigung. wenn das als arbeitsverweigerung zu werten ist, führt das aber nicht direkt zur kündigung, sondern zu einer abmahnung, gegen die du aber vorgehen kannst.

gestützt wird deine position durch die neue vorschrift, mit witterungsangepasster ausrüstung zu fahren, also winterreifen, wenn die verhälntisse es fordern.

andererseits erlaubt das direktionsrecht deinem AG zu sagen, welche arbeit du mit welchen mitteln zu machen hast. solange es also nicht schneit oder friert, hast du auch keinen unmittelbaren grund, dich zu weigern. wenn es aber schneit - und er bei seinem nein bleibt - wird es schwierig. dein chef wird nicht von dir verlangen können, dass du dich und andere gefährdest, schätze ich.

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#3
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Wenn draußen also ein Schneesturm tobt und Glatteis auf den Straßen ist, kannst Du natürlich die Fahrt verweigern, weil es mit einem Fahrzeug ohne entsprechende Reifen einfach zu gefährlich ist. Kannst z.B. Fotos an dem Tag machen und dann mit Deinen Chef reden und sagen, daß es so nicht geht.

Im Moment sind Winterreifen ja nicht so wichtig, da das Wetter eine Fahrt noch ohne Probleme zuläßt.

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