Hallo
lt. Arbeitsvertrag vereinbart 38 h/Woche, gezahlt wurde 2005
40 h/Woche.
Frage: Hat Chef Anspruch auf Rüchzahlung des zuviel gezahlten Lohns?
Darf er dies mit Überstd./ Urlaubstagen und dann noch mit
Minusstd. in 2006 verrechnen?
Danke für eure Antworten.
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"Soraphie"
Arbeitsvertrag/Vergütung - Hat Chef Anspruch auf Rückzahlung des zu viel gezahlten Lohns?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hi,
1. Du hättest die Firma direkt auf den Fehler aufmerksam machen müssen.
2. Das Geld kann zurückgefordert werden. Auf den Deal mit den Stunden/Tagen mußt du dich aber nicht einlassen, du kannst natürlich das Geld einfach zurückzahlen.
Viele Grüße, Michael
Steht in Ihrem Arbeitsvertrag eine sogenannte Ausschlussfrist?
Gilt für Sie ein Tarifvertrag, wenn ja, kann da auch eine Ausschlussfrist vereinbart sein.
Diese Frist begrenzt gegenseitige Rückforderungsansprüche von AN und AG meistens auf einige Monate. Danach können die Ansprüche des AG verjährt sein.
Wenn keine Ausschlußfrist vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen aus dem BGB. Danach kann evtl. ein Anspruch des AG gegen Sie bestehen.
Mit Urlaubstagen darf Ihr AG keinesfalls die Minusstunden verrechnen.
Und jetzt?
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