Arbeitsvertrag/Vergütung - Hat Chef Anspruch auf Rückzahlung des zu viel gezahlten Lohns?

17. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Soraphie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag/Vergütung - Hat Chef Anspruch auf Rückzahlung des zu viel gezahlten Lohns?

Hallo
lt. Arbeitsvertrag vereinbart 38 h/Woche, gezahlt wurde 2005
40 h/Woche.
Frage: Hat Chef Anspruch auf Rüchzahlung des zuviel gezahlten Lohns?
Darf er dies mit Überstd./ Urlaubstagen und dann noch mit
Minusstd. in 2006 verrechnen?
Danke für eure Antworten.

-----------------
"Soraphie"

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Hi,

1. Du hättest die Firma direkt auf den Fehler aufmerksam machen müssen.
2. Das Geld kann zurückgefordert werden. Auf den Deal mit den Stunden/Tagen mußt du dich aber nicht einlassen, du kannst natürlich das Geld einfach zurückzahlen.


Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Steht in Ihrem Arbeitsvertrag eine sogenannte Ausschlussfrist?
Gilt für Sie ein Tarifvertrag, wenn ja, kann da auch eine Ausschlussfrist vereinbart sein.
Diese Frist begrenzt gegenseitige Rückforderungsansprüche von AN und AG meistens auf einige Monate. Danach können die Ansprüche des AG verjährt sein.

Wenn keine Ausschlußfrist vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen aus dem BGB. Danach kann evtl. ein Anspruch des AG gegen Sie bestehen.

Mit Urlaubstagen darf Ihr AG keinesfalls die Minusstunden verrechnen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.002 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen