Arbeitsvertrag vs. Dienstwagenrichtlinie

22. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.10.2011 15:35:46
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitsvertrag vs. Dienstwagenrichtlinie

Hallo zusammen,
ich habe Anspruch auf einen Firmenwagen aufgrund folgender Formulierung im Arbeitsvertrag: "Herr XXXX hat einen Anspruch auf ein Dienstfahrzeug, z.B. VW Passat Kombi oder vergleichbare Kategorie. ...... Auf Wunsch kann bei Selbstbeteiligung auch eine höherwertige Fahrzeugkategorie und Ausstattung in Anspruch genommen werden. Mit Abschluss des Leasingvetrtrages werden Details der Nutzung in einer separaten Nutzungs- und Wartungsvereinbarung geregelt".
Ausserdem gibt es zur Änderung des Arbeitsvetrages folgende Formulierung: "Änderungen des Anstellungsvertrages bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform."
Eine pünktliche Erneuerung des Firmenwagens wurde abgelehnt mit dem Hiweis, dass eine neue Firmenwagenrichtlinie in Arbeit sei. Als diese dann etabliert wurde,stellte ich fest, dass sie nur für neue Mitarbeiter gültig sein soll:
"Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Eintrittsdatum vor TT.MM.JJJJ finden einzelvertragliche Abstimmungen mit dem Leiter Personal statt."

Dort werden ausserdem für Hierarchiestufen maximal zulässige Vollkosten für Dienstwagen definiert. Eine weitere Vorgabe ist die Begrenzung auf Hersteller aus dem Premium-Segment und eine geforderte Mindestausstattung.

Nachdem ich nun in immer gebrauchte Fahrzeuge übernommen habe, komme ich nun erstmalig in den Genuß, mir einen Wagen selbst aussuchen zu können.
Ich habe mich für einen VW Sharan entschieden, der im Endpreis auf der Höhe eines VW Passat liegt. Aus meiner Sicht entspricht das der Idee, das Firmenwagen im Prinzip nichts anderes als ein Gehaltsbestandteil sind. Deshalb werden sie ja auch besteuert.

Dieser Vorschlag wurde wegen zu hoher Vollkosten abgelehnt, mit Verweis auf die (für mich wegen der längeren Betriebszugehörigkeit) nicht gültige neue Firmenwagenrichtlinie.
Mein Hinweis, dass diese nicht für mich gilt, wurde nicht beantwortet. Nach ca. 6 Wochen fragte ich erneut nach, wie es nun weitergeht. Diese Nachfrage wurde von der Personal-Abteilung an meinen Manager weitergeleitet, der mir nun seinerseits darauf antwortet, dass ein VW Sharan wegen der Kategorie (Kombi, Limousine vs. Van) nicht möglich sei.

Meine Fragen sind nun:
1) Ist es tatsächlich so, dass die neue Firmenwagenrichtlinie auf mich angewendet werden kann?
2) Was ist mit der Formulierung meines Arbeitsvertrages (VW Passat Kombi oder vergleichbare Kategorie) gemeint? Gleiecher Fahrzeugtyp oder -preis?
3) Auf welchem Weg kann ich (den aus meiner Sicht berechtigten Anspruch) am besten durchsetzen?

Für Fragen nach weiteren Details...einfach nachfragen.

Vielen Dank im voraus für Euer Feedback.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

1) Ist es tatsächlich so, dass die neue Firmenwagenrichtlinie auf mich angewendet werden kann?

Wenn diese für das komplette Unternehmen gilt, dann kann sie vermutlich auch auf Dich angewendet werden. Diese Richtlinie wurde doch wahrscheinlich zwischen GF und BR abgeschlossen, oder?

2) Was ist mit der Formulierung meines Arbeitsvertrages (VW Passat Kombi oder vergleichbare Kategorie) gemeint? Gleiecher Fahrzeugtyp oder -preis?

Vermutlich gleicher Fahrzeugtyp und -preis. Hier könntest Du Dir evtl. einen anderen Kombi aussuchen, der dem gleichen Preis entspricht.

3) Auf welchem Weg kann ich (den aus meiner Sicht berechtigten Anspruch) am besten durchsetzen?

Wenn Dein Manager den Sharan wegen Kombi etc. ablehnt, sehe ich schlechte Chancen, dass Du Deinen Wunsch durchsetzen kannst. Evtl., wenn Du den Wagen nach Ablauf des Leasingvertrages für Dich übernehmen möchtest, wäre die Firma bereit auf Deine Wünsche einzugehen.

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#2
 Von 
guest-12325.10.2011 15:35:46
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
erst einmal vielen Dank für die prompten & ausführlichen Antworten. Hier die Ergänzung bzw. Nachfragen meinerseits:

1) Ist es tatsächlich so, dass die neue Firmenwagenrichtlinie auf mich angewendet werden kann?

Wenn diese für das komplette Unternehmen gilt, dann kann sie vermutlich auch auf Dich angewendet werden. Diese Richtlinie wurde doch wahrscheinlich zwischen GF und BR abgeschlossen, oder?

--> NEIN, es gibt dort keinen Betriebsrat; es ist auch nicht ersichtlich, mit wem diess Richtlinie abgestimmt; es sieht mehr aus wie eine einseitige Festlegung der GF

2) Was ist mit der Formulierung meines Arbeitsvertrages (VW Passat Kombi oder vergleichbare Kategorie) gemeint? Gleiecher Fahrzeugtyp oder -preis?

Vermutlich gleicher Fahrzeugtyp und -preis. Hier könntest Du Dir evtl. einen anderen Kombi aussuchen, der dem gleichen Preis entspricht.

--> Warum ist auch die Kategorie entscheidend? Der Preis entspricht doch einem Passat?!

3) Auf welchem Weg kann ich (den aus meiner Sicht berechtigten Anspruch) am besten durchsetzen?

Wenn Dein Manager den Sharan wegen Kombi etc. ablehnt, sehe ich schlechte Chancen, dass Du Deinen Wunsch durchsetzen kannst. Evtl., wenn Du den Wagen nach Ablauf des Leasingvertrages für Dich übernehmen möchtest, wäre die Firma bereit auf Deine Wünsche einzugehen.

--> Verstehe ich nicht...durch eine zugesagte Übernahme nach Ende der Laufzeit verringern sich doch nicht die Kosten für den AG?!



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#3
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

zu 1. OK, wenn Ihr keinen BR habt und diese Richtlinie nur durch die GF mit dem oben beschriebenen Satz eingeführt wurde, dann müsste der Arbeitsvertrag gelten.

zu 2. Der Knackpunkt ist das Wort Kombi. Hier gehe ich davon aus, dass die Firma bewusst auf Kombi besteht. Aber warum man bei Euch darauf besteht, dass kann ich nicht beurteilen.

zu 3. Die Kosten für den AG verringern sich nicht, aber der AG geht oftmals nur von seinen eigenen Interessen ab, wenn er auch etwas dafür bekommt. Ein auch privates Interesse an dem Fahrzeug hat bei uns schon dazu geführt, dass der AN ein besseres bzw. das gewünschte Fahrzeug bekam.



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