Arbeitsvertrag und lohnabrechnung

7. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
heikosylt0151
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag und lohnabrechnung

hallo,
ich bin seit dem 01.oktober 1011 hier auf sylt als koch in einem restaurant eingestellt und wir machten mündlich ab dass ich 1200,- netto verdiene. die bekam ich auch habe aber leider meine gehaltsabrechnung für oktober bekommen. im noveber sagte mir meine chefin dann ich müsste mitte november bis anfang dezember stempeln gehen weil der laden zu war. dass sah ich auch als richtig, da ich ja in der probezeit war. ab dem 1. dezember stellte sie mich wieder ein.ich sollte am 1. januar auch mein geld bekommen aber sie sagte dass ihr steuerberater mir einen vollen monat berechnet hat, und ich nur weniger als sonst gearbeitet habe. dass ist auch richtig, aber wenn sie zu ir sagte damals dass ich 1200 netto bekomme, müsste dass dabei nicht bleiben?

kann ich auf einen Arbeitsvertrag bestehen? Bin ich wieder in probezeit da ich ja arbeitslos war? wenn ja was für kündigungsfristen habe ich bzw meine chefin? wieviel arbeitsstunden habe ich wöchentlich?(es wurde nichts abgemacht?



meine abrechnung von november kann mir jemand sagen ob diese abrechnung korrekt ist? denn ich bin der meinung dass ich keine lohnsteuer und keinen solizuschlag zahlen müsste laut vielen lohn bzw gehaltsrechnern. ich bin euch jetzt schon dankbar

lg heiko

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

//// ... wir machten mündlich ab dass ich 1200,- netto verdiene

... dass ist freilich ein Kardinalproblem: Bei Verträgen ist dringend angeraten, alles Wesentliche schriftlich festzuhalten. Und sei es wegen der Vergesslichkeit des Menschen, oder weil Erinnerung notwendig subjektiv ist (siehe unser Bundespräsident derzeit).

Probezeit hast du nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart worden ist.


//// sagte mir meine chefin, dann ich müsste mitte november bis anfang dezember stempeln

... einfach so "auf Zuruf"? Eine Kündigung ist das nicht, die müsste schriftlich erfolgt sein; gibt es in der Gastronomie so etwas wie Saisonvereinbarungen mit der AA? Mich wundert, dass die anscheinend mitgespielt hat.

Da nichts schriftlich festgehalten worden ist, ist hinsichtlich der angesagten 1.200 Euro Verdinst auch schwer einzuschätzen, ob das eine Zusage auf ein Mindestgehalt war oder nur eine ungefähre Ansage eines Erfahrungswertes - die Abrechnung weist ganz klar Stunden aus (dass die Abgaben daraus korrekt sind, nehme ich bei einem Abrechnungsprogramm einmal als gegeben an.))

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#2
 Von 
heikosylt0151
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Probezeit hast du nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart worden ist.


haben wir nicht vereinbart

quote:
... einfach so "auf Zuruf"? Eine Kündigung ist das nicht, die müsste schriftlich erfolgt sein; gibt es in der Gastronomie so etwas wie Saisonvereinbarungen mit der AA? Mich wundert, dass die anscheinend mitgespielt hat.


nein das gbt es nicht mehr

quote:
Da nichts schriftlich festgehalten worden ist, ist hinsichtlich der angesagten 1.200 Euro Verdinst auch schwer einzuschätzen, ob das eine Zusage auf ein Mindestgehalt war oder nur eine ungefähre Ansage eines Erfahrungswertes - die Abrechnung weist ganz klar Stunden aus (dass die Abgaben daraus korrekt sind, nehme ich bei einem Abrechnungsprogramm einmal als gegeben an.))



aber bei knapp über 500 Euro lohnsteuer zahlen ist doch nicht korrekt??



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