Arbeitsvertrag sehr frühseitige Kündigung

11. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
bicostume
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag sehr frühseitige Kündigung

Kurz beschrieben:
1) Unbefristeter Arbeitnehmerüberlassung Arbeitsvertrag in München in Januar 2018 unterschrieben (Anfangstermin November 2018)
2) Vertragsänderung in Juli 2018 um Anfangstermin zu Februar 2019 zu schieben.
3) Vertrag beinhaltet nächste Klauseln: a) ordinare Kündigung vom Vertragsanfang beidseitig ausgeschlossen. b)Nach Vertragsbeginn Kündigungsfrist von zwei Wochen c)Kündigung aus wichtigem Grund bleibt gesetzlich unverändert und d)Bei Vertragsbeginn darf man in keinem anderen Arbeitsverhältnis stehen.
4)Gehalt 3500 Brutto pro Monat + 500 pro Monat wenn es ein Projekt mit Kunden gibt (bisher noch keinen Anruf wegen Projekt bekommen).

Was ich will:
1) Den Vertrag kündigen ohne in Februar anfangen zu müssen nur um zwei Wochen abzuwarten.
1) Einen anderen Vertrag mit einer anderen Firma für Januar 2019 unterschreiben ohne, dass es Probleme mit der ersten Firma gibt.

Fragen:
1) Soll ich einfach anrufen und sagen, dass ich den Vertrag aus persönlichen Gründen nicht mehr wahrnehmen kann?
2) Soll ich was schreiben oder persönlich vorlegen? (im Vertrag steht, dass jede Kündigung schriftlich zu stellen ist).

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// a) ordinare Kündigung vom Vertragsanfang beidseitig ausgeschlossen.

:???:

Das wird/kann nicht der Wortlaut des Vertrages sein. Wahrscheinlich: Ordentliche Kündigung vor Vertragsbeginn ist für beide Seiten ausgeschlossen.
Aber du hast den Vertrag gleichwohl verstanden und damit ist auch deine Frage von der rechtlichen Seite her beantwortet. Was bleibt, um sauber aus der Sache herauszukommen, ist ein Aufhebungsvertrag. Der geht aber eben nur mit Zustimmung des AG.

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