Arbeitsvertrag rechtens?

30. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
gubbel111
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitsvertrag rechtens?

Hallo,

habe mal anbei meine arbeitsvertrag hochgeladen und wollte mal wissen , ob der so rechtens ist. Auch bekomm ich meinen Lohn erst zwischen dem 10. und 15. des Monats. Das mit den Überstunden ist total komisch ich bekomm die erst am der 46 Stunde bezahlt. Wochenarbeitszeit ist 42 Stunden allerdings nur bei mir dia anderen haben im Arbeitsvertrag 39 stunden woche eingetragen.

Vielen Dank
LG#
Urlaubsdauer: Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaub setzt sich wie folgt zusammen:
Gesetzlicher Jahresmindesturlaubsanspruch bei 5-Tage-Woche 20 Tage (nach § 3 I BUrlG ).
Anspruch aus dem jeweils gültigen Manteltarifvertrags 10 Tage. Zurzeit sind dies die von der Bauen-Agrar-Umwelt
und Bergbau, Chemie, Energie Gewerkschaft und dem Verband Baugewerblicher Unternehmer geschlossenen
geschlossenen Tarifverträge der Steine- und Erden Industrie und des Betonsteinhandwerkes.
Gewährte Urlaubstage werden zuerst auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch angerechnet.
Arbeitszeit: Die Regelarbeitszeit beträgt 42 Wochenstunden wobei ein Arbeitszeitkorritor zwischen 36 und 45 Wochenstunde
je nach Auftragslage möglich ist. Die Erfassung erfolgt auf Jahresarbeitszeitkonten. Mehrarbeitszuschlag wird
erst ab der 46 Wochenstunde gewährt. Aufgrund dieser Korritorregelung erfolgt eine Auszahlung auf der
tariflichen Arbeitszeit
Kündigungsfristen: 4 Wochen zum 15. d. Folgemonats oder zum Monatsende
während der Probzeit 1 Tag
Urlaubsgeld: Auf das Arbeitsverhältnis finden die jeweils einschlägigen Tarifvertäge in der jeweils gültigen Fassung
Anwendung. Zurzeit sind dies die von der Bauen-Agrar-Umwelt und Bergbau, Chemie, Energie Gewerkschaft
und dem Verband Baugewerblicher Unternehmer geschlossenen Tarifverträge der
Steine-und Erden Industrie und des Betonsteinhandwerks. (mit 6-monatiger Wartezeit)
Bisherige Tätigkeiten:
Firma: von-bis
SSW Weißenburg seit 2002
Krankenkasse:
Versicherungsnummer:
Wehrdienst von bis: Dst.Grd.
* Gemäß § 1 Abs.1 BeschFG endet das Arbeitsverhältnis mit dem Ende der Befristung.
Der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses wird im Hinblick auf § 625 BGB ausdrücklich widersprochen.
Zur Aufrechterhaltung ungek. Ansprüche auf Arbeitslosengeld sind Sie verpflichtet, sich 3 Monate vor Ablauf des
Arbeitsverhältnisses sich persönlich beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden.
Auf das Arbeitsverhältnis finden die jeweils einschlägigen Tarifvertäge in der jeweils gültigen Fassung
Anwendung. Zurzeit sind dies die von der Bauen-Agrar-Umwelt und Bergbau, Chemie, Energie Gewerkschaft
und dem Verband Baugewerblicher Unternehmer geschlossenen Tarifverträge der
Steine-und Erden Industrie und des Betonsteinhandwerks.
Gerichtsstand für arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen ist Weißenburg.
Eine Einweisung in die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften wurde durchgeführt.
Eine Ausfertigung dieser Vereinbarung hat der Arbeitnehmer erhalten.
Arbeitgeber Arbeitnehmer
Anlage: Sozialversicherungsausweis, Lohnsteuerkarte, Aufenthaltsgenehmigung bzw. Arbeitserlaubnis; Spritart
Dietfurt den, 10.03.2011
Einstellungsvereinbarung gem.
Ziffer 6 Manteltarifvertrag
für ein befristetes Arbeitsverhältnis
Dauer der Befristung*: 04.04.2011 bis 31.12.2011

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6501x hilfreich)

ob ein vertrag 'rechtens' ist, weiß man erst hinterher: wenn ein richter gesprochen hat.
datum der gehaltsauszahlung: betriebsüblich, d.h. die vereinbarung kann beinhalten zu anfang / in der mitte / am ende des monats (bei deiner anfrage bleibt unklar ob es die mitte des laufenden oder des folgemonats ist).
dass überstunden erst ab der 46. h bezahlt werden, d.h. m.e. nur, dass die 43. ff stunde grundsätzlich abgefeiert wird.
sehr knapp ist die kündigungsfrist in der probezeit. aber meines wissens durchaus möglich.

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#2
 Von 
gubbel111
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo blaubär,
Vielen dank für deine Antwort. Mein Lohn wird immer im folgemonat ausbezahlt.

Lg

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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Mehrarbeitszuschlag wird
erst ab der 46 Wochenstunde gewährt.


Das verstehe ich aber komplett anders: ab der 46 Wochenstunde wird sogar ein Zuschlag gezahlt - sowas hat heutzutage seltenheitswert.

Was ich überhaupt nicht verstehe ist dieser ständige Verweis auf anscheindend mehrere Tarifverträge. Wie soll denn das gehen?

"Zurzeit sind dies die von der Bauen-Agrar-Umwelt
und Bergbau, Chemie, Energie Gewerkschaft und dem Verband Baugewerblicher Unternehmer geschlossenen
geschlossenen Tarifverträge der Steine- und Erden Industrie und des Betonsteinhandwerkes."

Bauen-Argar-Umwelt sollte die IG BAU sein und

Bergbau, Chemie, Energie die IG BCE.

Die Kündigungsfrist von gerade mal einem Tag kann nur Wirksam sein, wenn Sie aus einem Tarifvertrag stammt.

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