Arbeitsvertrag für geringfügige Beschäftigung?

25. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
mahony1976
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)
Arbeitsvertrag für geringfügige Beschäftigung?

Hallo!

Ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass für eine geringfügige Beschäftigung (in meinem Fall 100,- Euro monatlich) ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen werden muss?

Vielen Dank,

mahony1976

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

mündliche arbeitsverträge sind gültig und die schriftform ist nicht gültigkeitsvoraussetzung, andererseits gibt es das nachweisgesetz, das die fixierung der eckdaten vorschreibt.

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"... nach bestem Wissen :) .
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#2
 Von 
mahony1976
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort! Allerdings verstehe ich leider nicht alles... Ich werde etwas konkreter: Wenn das Sozialamt einen schriftlichen Arbeitsvertrag verlangt, muss ich dann einen schriftlichen Nachweis erbringen? Kann das auch ein einfach gehaltener Ein- oder Zweizeiler sein? Welche Daten müssen darin enthalten sein?

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... die wesentlichen daten sind arbeitslohn, -umfang, -aufgaben. beginn des av; ggf. zeitliche befristung. dann ggf. absprachen, die für die eine oder andere seite wichtig sind.
auf der seite minijob.de gibt es meines wissens einen mustervertrag

wenn es 'nur' einen mündlichen vertrag gibt, kannst du dem amt immerhin bescheinigen, dass einvernehmen über die o.g. punkte besteht.

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#4
 Von 
mahony1976
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Ok, vielen Dank! Die Seite minijob.de gibt's wohl nicht mehr, aber ich hab auf ner ähnlichen Seite nen Vordruck gefunden...

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#5
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

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