Arbeitsvertrag falsches Gehalt ausbezahlt

25. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Großes Fragezeichen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag falsches Gehalt ausbezahlt

Hallo,

ich brauche bitte dringend Rat und Hilfe!
Anfang April 2018 habe ich einen Werkstudentenjob angefangen. Zum Vorstellungsgespräch wurde mir das Nettogehalt mitgeteilt, welches auch so im Vertrag vermerkt ist. 3 Wochen nachdem ich angefangen habe kam die Zuständige im HR auf mich zu und informierte mich über den Fehler in meinem Vertrag. Sie meinte es müsse brutto statt netto im Vertrag stehen und ob sie denn meine Berechtigung hätte das netto durchzustreichen und ein brutto drüber zu schreiben ohne allerdings das Gehalt anzupassen. Dem habe ich natürlich nicht zugestimmt und demnach auch nichts unterschrieben.
Dennoch wurden mir die Gehälter von April und Mai (und nun auch Juni) falsch ausgezahlt, der ursprüngliche Nettobetrag betrug plötzlich den Bruttobetrag. Als ich das Thema vor zwei Wochen ansprach wurde mir versichert man kümmere sich darum und informiere mich. Meine Ansprechperson aus dem HR kam zwei Tage später zwischen Tür und Angel auf mich zu als ich gerade ein Telefonat geführt habe und teilte mir die neuen Konditionen mit, dass ich ab Juli wie vertraglich festgelegt den ursprünglich vereinbarten Nettobetrag ausgezahlt bekomme: "wegen dem Vertrag, ab Juli dann". Diese Mitteilung geschah wieder ohne meine Zustimmung (wie auch, ich konnte schlecht antworten, da ich ja in einem Telefongespräch war).
Auf ein Nachfragen bei der HR, wann der noch offene Netto-Bruttolohn-Unterschied ausgezahlt werden würde, wurde mir gesagt, dass ich für die Monate April bis Juni mit dem Bruttolohn bezahlt werde. Die Erklärung war, dass mir mit der Auszahlung in Netto ab Juli schon ausreichend entgegengekommen werde, sowie, dass ich im April über den Fehler im Vertrag informiert wurde. Bis heute habe ich keinerlei schriftliche Bestätigung meines Einverständnisses gegeben.

Ich bin der Meinung, dass ich neben der Lohnzahlung des im Vertrag vereinbarten Entgelts ab Juli zusätzlich Anspruch auf den ausgeblieben Lohnunterschied von April bis Juni 2018 habe.

Nun zu meiner Frage:
- Sieht jemand Gründe, warum die Firma mir die Auszahlung des Unterschieds von April bis Juni verweigern könnte?
- Wie kann ich weiter vorgehen, wenn die zuständige Person der HR-Abteilung keine weiteren Gespräche zulässt?

Ich bin für jeden Tipp dankbar!

Viele Grüße

-- Editiert von Großes Fragezeichen am 25.06.2018 22:59

-- Editiert von Großes Fragezeichen am 25.06.2018 23:01

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17335 Beiträge, 6461x hilfreich)

Du hast ein Anrecht auf den korrekten Betrag von Anfang an.
Und mach' Vertragsangelegenheiten immer schriftlich.
Aufpassen musst du, dass nicht eine Ausschlussklausel im Vertrag steht, wonach Ansprüche nach x Monaten verfallen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Großes Fragezeichen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort! Hast du vielleicht noch einen Tipp für mich wie ich weiter vorgehe ohne einen Anwalt einschalten zu müssen? LG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16903 Beiträge, 5884x hilfreich)

Du benötigst keinen Anwalt.
!Achtung die Ausschlussfristen sind i.d.R. sehr kurz! Oft nur 3 Monate!
Zuerst solltest du eine angemessene Frist zur Nachzahlung setzen (Schriftlich) und dann zum Arbeitsgericht gehen und Lohnklage erheben. Dazu ist kein Anwalt erforderlich. Der Rechtspfleger dort wird die Anklage formulieren. Jeder trägt seine Kosten selbst, aber sind mal gerade knapp über 50€

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Großes Fragezeichen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank!!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119296 Beiträge, 39708x hilfreich)

Zitat (von Großes Fragezeichen):
Sieht jemand Gründe, warum die Firma mir die Auszahlung des Unterschieds von April bis Juni verweigern könnte?

Ja, kurze Ausschlussfristen - müsste man mal im Vertrag nachlesen.



Zitat (von Großes Fragezeichen):
Wie kann ich weiter vorgehen, wenn die zuständige Person der HR-Abteilung keine weiteren Gespräche zulässt?

Gespräche sind eh für de Füße. Wenn überhaupt, dann schriftlich mit Zustellnachweis das fehlende Gehalt reklamieren. Denn eigentlich könnte man direkt klagen, Mahnungen sind entbehrlich.

Sofern die Ausschlussfristen zum Monatsende greifen, direkt klagen



Zitat (von -Laie-):
!Achtung die Ausschlussfristen sind i.d.R. sehr kurz! Oft nur 3 Monate!

Manchmal sogar nur 1 Monat...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Großes Fragezeichen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieben Dank!
Meine Ausschlussfrist liegt bei 3 Monaten, ich bin also noch rechtzeitig dran.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10626 Beiträge, 4198x hilfreich)

p.s.

Die Verzugspauschale von 40€ nicht vergessen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17241x hilfreich)

Manchmal sogar nur 1 Monat... Was allerdings vor Gericht keinen Bestand hätte (im Gegensatz zu den 3 Monaten).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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