Hallo zusammmen,
es gibt doch irgendwo im BGB einen Paragrafen, der besagt, dass wenn ich z.B. in einen Betrieb gehe und dort arbeite und mich niemand weg schickt ein Arbeitsvertrag entsteht.
Leider bekomme ich irgendwie nicht mehr heraus welcher § das ist? Und welcher genutzt wird, wenn man diesen "Arbeiter" wieder nach Hause schickt?
Über Hilfe freue ich mich sehr!!
Vielen Dank vorab!
Arbeitsvertrag durch Annahme von Leistung? BGB
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
meinst du den hier :
§ 151 BGB
Annahme ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags zustande, ohne dass die Annahme dem Antragenden gegenüber erklärt zu werden braucht, wenn eine solche Erklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist oder der Antragende auf sie verzichtet hat.
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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"
quote:
es gibt doch irgendwo im BGB einen Paragrafen, der besagt, dass wenn ich z.B. in einen Betrieb gehe und dort arbeite und mich niemand weg schickt ein Arbeitsvertrag entsteht.
Na so einfach ist es nun wieder auch nicht. Der Arbeitgeber muss davon erst mal Kenntniss erhalten und dann die Arbeit weiterhin dulden.
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@TinaC,
es gibt so einen §, den §625 BGB
, aber der bezieht sich auf die Situation, dass ein Arbeitnehmer nach Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses weiterhin zur Arbeit erscheint.
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§ 151 BGB
hört sich gut an! Ist zwar etwas abtrakt formuliert aber das ist ja die Gesetzeswelt
625 BGB kommt leider nicht in betracht, aber gut zu Wissen, dass es diesen § gibt
Danke an euch!
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