Wird Arbeitsvertrag trotz Schwangerschaft von befristet in unbefristet verlängert?

31. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
schneewitte
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Wird Arbeitsvertrag trotz Schwangerschaft von befristet in unbefristet verlängert?

Ein AN hat einen befristeten Vertrag, der noch bis Ende Feb. läuft. Nun hat er aber schon von seinem AG schriftlich, dass sein Arbeitsverhältnis ab März in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergeht.

Was ist, wenn der AN im Januar (noch während des befristeten Vertrages) seinem AG mitteilt, dass er schwanger ist? Geht der Vertrag dann trotzdem in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über?

Eigentlich doch, oder? Er hat es doch schriftlich bekommen.

Danke für jede Antwort!



Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

wieso sollte der AN (obwohl die AN besser klingt, weil der AN kaum bis selten schwanger wird :) ) im Januar seinem AG mitteilen, dass er/sie schwanger ist??

Sofern es nicht gerade in einem Zeitraum fällt, in dem die Schwangerschaft sowieso auffällt oder die Mutterschutzfristen beginnen, hindert niemand die AN daran, das süße Geheimnis noch ein wenig länger zu verwahren; nur um sicher zu sein.

Wenn der AG tatsächlich schriftlich zugesichert hat, dass der Vertrag unbefristet fortgeführt wird, wird er sich daran halten müssen. Genaueres kann man nur sagen, wenn man den Wortlaut dieses Briefes kennt.

Ally

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schneewitte
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Die AN wird es im Januar sagen müssen, weil es bis dahin auffällt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. es ist jetzt eine bauchauskunft:
wenn die AN es schriftlich hat, dass ihr vertrag verlängert wird, sollte sie gute karten haben, dass es auch so kommt. widerruft nämlich der AG die zusage, handelt es sich um diskriminierung wegen des geschlechts. das macht sicher nicht bella figura. :)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Der AG hat bereits schriftlich die Verlängerung des Vertrages bestätigt, somit kann er nicht mehr zurück. Die Verlängerung ist bindend.

Die schwangere AN ist allerdings auch verpflichtet unverzüglich dem AG von der Schwangerschaft zu berichten. Siehe hierzu auch Mutterschutzgesetz. Nach Kenntnis von der Schwangerschaft kann nicht mehr gekündigt werden.

gruß
avalon 2006


-----------------
"Das Leben ist eines der Härtesten."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
gunther74
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, bei mir ist es ähnlich:

als Vater möchte ich gerne Elternzeit nehmen, 12 Monate.
Die Geburt sollte im Februar statt finden, entweder ab dann, spätestens ab April möchte ich meine Elternzeit nehmen. Das heisst garnicht arbeiten, oder , wahrscheinlich, 10-15 Std arbeiten.

Meine Probezeit geht bis Mai, bis dahin habe ich eine vier Wochen Kündigungsfrist. Der ganze Vertrag ist quasi befristet bis Ende November, und zwar heisst es "befristet für ein Jahr, wenn nicht zwei Monate vor Fristende gekündigt wird, geht er in ein unbefristetes Verhältnis über"

Nun ist meine Frage: Kann der Arbeitgeber, sofern ich 0 oder 15 Std/Woche arbeite, mich regulär zum Fristende Kündigen ? (obwohl ich in dieser Zeit Elternzeit mache)

dankeschön.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gunther74
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Na gut, ist das nicht eh Unsinn mit dem Kündigungsschutz ?

Solange ich arbeite, kann ich gekündigwerde. Nehme ich dann Elternzeit, Arbeite ich nicht und kann auch nicht gekündigkt werden (doch welchen Unterschied macht das im nicht-arbeitenden Zustand? Keinen!) Und ist die Elternzeit vorbei, ist auch der Kündigungsschutz vorbei. Also was soll das ?!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Ich finde es auch nicht gut, in den Thread eines Anderen sein eigenes Problem zu diskutieren.

Bitte mal einen eigenen Thread aufmachen.

:augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.210 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen