Arbeitsvertrag - Verfügbarkeit nach Austritt

30. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.05.2013 01:06:16
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag - Verfügbarkeit nach Austritt

Hallo,

ich habe eine Frage zur Zuslässigkeit bzw. evtl. den gesetzlichen Ausmaß der Folgen einer Klausel meines Arbeitsvertrages.

In diesem steht: Der Mitarbeiter verpflichtet sich auch nach Beeindigung des Beschäftigungsverhältnisses Auskünfte über seine ausgeübte Tätigkeit zu geben. Er/Sie erklärt sich bereit ggf. auch gegen Vergütung zu Besprechungen zur Verfügung zu stehen"

Kann v.a. letzteres dann tatsächlich eingefordert werden? Wäre v.a. vor dem Hintergrund einer neu angenommenen Stelle dann wohl kaum realisierbar...

Danke für die Info oder einen Tipp!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Ist das eine besondere Tätigkeit, dass man dich zu einer solchen Regelung verpflichten will?

´´nach Beeindigung des Beschäftigungsverhältnisses Auskünfte über seine ausgeübte Tätigkeit zu geben´´

.....damit wir auch eine neuer AG wohl kaum einverstanden sein!?



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#2
 Von 
guest-12301.05.2013 01:06:16
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

... daher (u.a.) die Frage.
Keine "besondere" Tätigkeit, Projektgeschät und Teil-Beratung. Die Frage war insbesondere, inwiefern solche Klauseln rechtlich haltbar sind!?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120125 Beiträge, 39832x hilfreich)

Erst einmal spricht nichts gegen solche Klauseln.

Insbesondere da die Anwesenheit bei Besprechungen ja mit einer Vergütung bedacht wird und mit ggf. eingeschränkt wurde, der Mitarbeiter also ggf. aufgrund anderer Verpflichtungen nicht teilnahmen muss.



Eine gerichtliche Durchsetzung der Anwesenheit wird der Firma aufgrund der Tätigkeit aus der Kategorie 08/15 nur schwerlich möglich sein.






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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert Harry van Sell am 01.05.2013 00:22

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#4
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Auskunft geben ... versteht sich bei Projektarbeit eigentlich von selbst.
(noch) an Besprechungen teilnehmen müssen .. kann gewiss nicht standby bedeuten; da muss schon 'was verdammt Dringendes anliegen und es muss dir auch tatsächlich möglich sein, schätze ich.

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