Arbeitsvertrag: Rückzahlung variabler Gehaltsanteil

26. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb450554-79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag: Rückzahlung variabler Gehaltsanteil

Hallo Zusammen,

bin gerade mit einem potentiellen neuen Arbeitgeber im Gespräch und Ergebnis der mündlichen Gespräche war zum Thema Gehalt, dass man den variablen Anteil für einen gewissen Zeitraum praktisch aussetzt um für mich ein höheres monatliches Fixum zu erzielen und dem Arbeitgeber ein geringeres Gesamtzieleinkommen zu schaffen. Nun habe ich es schriftlich und bin mir nicht sicher ob das so der besprochenen Vorstellung entspricht (Thema: Risiko Rückzahlung für mich):

"Für den Zeitraum (xxx) wird dem Angestellten die variable Vergütung
anteilig, in Form einer Vorauszahlung von xxx,00 € brutto monatlich fest zugesagt.

Die tatsächliche Höhe des variablen Einkommens für das Geschäftsjahr wird nach der
jeweils geltenden Betriebsvereinbarung zur Regelung der variablen Vergütung für Mitarbeiter
der xxxx GmbH bestimmt."

Besteht hier nicht das Risiko für mich einer Rückzahlung? Was bedeutet hier fest zugesagt oder legt das Wort Vorauszahlung die Regelung mit Rückzahlung bereits fest?

Vielen Dank vorab.
Gruß
Tim


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6464x hilfreich)

/// ... Betriebsvereinbarung zur Regelung der variablen Vergütung

Jawohl. Anscheinend wird die var. V. erst einmal nach irgendeinem Erfahrungswert oder dergl. ausbezahlt und dann irgendwann die tatsächliche Höhe ermittelt. Das könnte in der Tat Rückzahlung bedeuten, wenn der Schätz- oder Erfahrungswert zu hoch angesetzt war, oder auch Nachzahlung. Du könntest nachfragen, wie das in den vergangenen Jahren in anderen Fällen nach der Einstellung ausgegangen ist

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb450554-79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke!

In den vergangen Jahren wurde diese Ziele immer erreicht, aber das ist nicht unbedingt mein Punkt.
Durch das jetzt identifizierte Risiko einer Rückzahlung ist das Angebot nicht "besser" als ein vorheriges Angebot mit höherem Gesamt-Zieleinkommen aber geringerem monatlichen Fixum.

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