Arbeitsvertrag : Lohn oder Gehalt

30. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Kathrin2108
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)
Arbeitsvertrag : Lohn oder Gehalt

Hallo!
Habe meinen Arbeitsvertrag bekommen zum durchlesen.
Nun bin ich stutzig geworden,da unter Vergütung nicht steht "Gehalt monatlich:....." sondern ".....€ pro Stunde".
Bin Krankenschwester und habe jetzt gehört,dass ich unter "Angestellte" laufen müßte.
Laut Arbeitsvertrag(wegen dem Stundenlohn")geh ich als Arbeiter durch.
Soll ich meine Chefin darauf hinweisen?Ist das so überhaupt rechtens,gibt es Nachteile für mich??

Grüße
Kathrin

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)

Welche Beschäftigte sind nach § 133 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VI. Buch Angestellte?


--------------------------------------------------------------------------------

- Angestellte in leitender Stellung;
- Technische Angestellte im Betrieb, Büro und Verwaltung, Werkmeister und andere Angestellte in einer ähnlichen gehobenen oder höheren Stellung;
- Büroangestellte, soweit sie nicht ausschließlich mit Botengängen, Reinigen, Aufräumen oder ähnlichen Arbeiten beschäftigt werden, einschließlich Werkstattschreibern;
- Handlungsgehilfen und andere Angestellte für kaufmännische Dienste, auch wenn der Gegenstand des Unternehmens kein Handelsgewerbe ist, Gehilfen und Praktikanten in Apotheken;
- Bühnenmitglieder und Musiker ohne Rücksicht auf den künstlerischen Wert ihrer Leistungen;
- Angestellte in Berufen der Erziehung, des Unterrichts, der Fürsorge, der Krankenpflege und Wohlfahrtspflege;
- Schiffsführer, Offiziere des Deckdienstes und Maschinendienstes, Schiffsärzte, Funkoffiziere, Zahlmeister, Verwalter und Verwaltungsassistenten sowie die in einer ähnlich gehobenen oder höheren Stellung befindlichen Mitglieder der Schiffsbesatzung von Binnenschiffen oder deutschen Seeschiffen;
- Bordpersonal der Zivilluftfahrt.
Vgl. § 133 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VI. Buch.

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#2
 Von 
Kathrin2108
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo!

Ja,diesen Auszug hab ich auch schon gefunden im Internet.
Und was heißt das jetzt in meinem Fall??
Dass der Arbeitsvertrag so nicht richtig ist??
Habe ja noch nicht unterschrieben.

Grüsse
Kathrin

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@Kathrin, gilt da ein Tarifvertrag? Öffentlicher Dienst? Kirchliche Einrichtung? Privat?

Mir fällt jetzt nur die Umlageversicherung für den Arbeitgeber bei der Unterscheidung Arbeiter/Angestellte ein (bin mir aber nicht sicher, ob das überhaupt noch gilt).

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kathrin2108
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo!

Habe die Frage bei "frag einen Anwalt" gestellt und eine sehr kompetente Antwort erhalten.Also wem es interessiert,kann ja mal nachlesen dort.

Da mein Arbeitgeber privat ist (also kein öffentlicher Dienst),ist es wohl ok so.
Die wöchentliche Arbeitszeit ist mit drin im Vertrag.

Grüße
Kathrin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Habe die Frage bei frag einen Anwalt gestellt und eine sehr kompetente Antwort erhalten.


Logisch. Dort antworten Anwälte (gegen Zahlung) und hier ist ein Laienforum (Tipps umsonst aber ohne Garantie).

Guten Rutsch ins neue Jahr!

0x Hilfreiche Antwort

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