Hallo,
ich benötige Ihre Meinung in einer Arbeitsvertrags-Angelegenheit.
Mir wurde ein Arbeitsvertrag vorgelegt, der - entgegen der sonst üblichen Praxis - noch nicht vom Arbeitgeber unterzeichnet wurde. Ich wurde aufgefordert, meine Unterschrift zuerst zu leisten.
Ist dies legal ?
Sollte ich auf diese Forderung eingehen, welche Konsequenzen könnte dies ggfs. nach sich ziehen ?
Lassen derartige Praktiken Rückschlüsse auf die Seriosität des Arbeitgebers zu ?
Gibt es ggfs. rechtliche Grundlagen, die so etwas regeln ?
Für entsprechende Info wäre ich dankbar !
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"Airliner"
Arbeitsvertrag - Lassen derartige Praktiken Rückschlüsse auf die Seriosität des Arbeitgebers zu ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Vielleicht ist das in dieser Firma einfach bloß so üblich... wieso sollte es ein Problem sein, als "williger" Arbeitnehmer den Vertrag zuerst zu unterschreiben ?
Würde mir da keine Gedanken drum machen, unterschreiben und gut ist !
P.
Mir (bzw. uns allen im Verein) ist das gleiche passiert. Es geht letztendlich um nötige Einsparungsmöglichkeiten. Nun haben ein Teil unterschrieben, ein Teil nicht. Die meisten möchten eher noch bei der Gestaltung der neuen Verträge mitgestalten, da sie in dieser Form schwer akzeptierbar sind. Fragen:
- sind die Unterschriften der Hälte der Leute bindend (obwohl der Arbeitgeber noch nicht gegengezeichnet hat), oder können einige wieder zurücktreten, falls es doch verbesserte Verträge geben sollte? Gibt es eine Rücktrittsfrist bei Arbeitsverträgen?
- ist es arbeitsrechtlich möglich, auf Verhandlungen zur Umformulierung von Kleinigkeiten im Arbeitsvertrag zu bestehen? So wie ich den AG verstanden habe, ist er nicht an Änderungskündigungen interessiert. Sagt aber auch, entweder ihr unterschreibt oder alles geht den Bach runter (krass zusammengefasst). Es wird eher an Solidarität appelliert. Wie wäre am besten Zusammenarbeit zu erreichen?
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Hallo,
es gibt auch für so einen Fall eine gesetzliche Regelung.
Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen
NachwG § 2
Nachweispflicht
(1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.
Weiter ist in dem Gesetz zu lesen welche Bestandteile des Arbeitsverhältnisses darin aufgeführt sein müssen.
Nachzulesen unter:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/BMA_index.html
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"F.Sch"
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