Hallo an alle Wissenden.
Wie lange darf ein Arbeitsvertrag befristet werden, bzw. besser gefragt, wie oft darf die Befristung verlängert werden?
Hintergrund der Frage ist der, dass ich (z.Zt. arbeitslos) morgen eine Krankheitsvertretung beginne. Bisher ist noch völlig unklar, wie das ganze abgerechnet werden soll. Üblicherweise arbeitet die Agentur, für die ich dann tätig sein werde, ausschließlich mit 400 Euro Kräften, oder selbständigen Partnern. Selbständigkeit kommt derzeit nicht in Frage und 400 Euro Basis passt gar nicht, da der Verdienst in der Größenordnung 1.200 bis 1.500 Euro liegen wird.
Jetzt ist halt die Frage, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen wird, wie auch die Agentur dabei abgesichert werden kann und nicht irgendwann - quasi per Gesetz - ein unbefristeter Arbeitsvertrag besteht, der ja so ohne weiteres nicht gekündigt werden kann? Ist es also möglich, den Vertrag auf 1 Monat zu befristen und immer wieder um 1 Monat zu verlängern, bis es dann irgendwann heißt, so, jetzt ist der eigentliche Mitarbeiter wieder gesund, oder der AV unbefristet wird, weil der MA nicht wieder kommt.
Bin für alle Antworten und auch für jeden sonstigen Tip, wie das gelöst werden kann, dankbar.
Gruß,
Axel
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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."
Arbeitsvertrag - Befristung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo, bei Befristung mit Sachgrund kann man im grunde ewig und immer wieder befristen. Allerdings könnte es Probleme geben wenn man z.B. jahrelang jeweils 1 Monat befristet. Schau dir § 14
im Teilzeit- und Befristungsgesetz (per google leicht findbar) an.
MfG
@venotis:
Danke für die Antwort. Nun will ich mal nicht davon ausgehen, dass gleich über einen Zeitraum von mehreren Jahren, immer wieder befristet wird. Aber ich sage mal, so ein halbes Jahr kann sich das sicherlich schon hinziehen, bis sich entscheidet, ob ein erkrankter MA wieder kommt oder nicht.
In § 14 Abs. 2 heißt es aber auch:
quote:
2) 1Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.
Das verstehe ich jetzt mal so, dass (bei jeweils einmonatiger Befristung) nach spätestens 4 Monaten Schluss wäre. Oder verstehe ich da etwas falsch?
Gruß,
Axel
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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."
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Ja da verstehst du was falsch.
Du hast das 'Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes
...'
nicht beachtet dabei.
Okay, jetzt habe ich es auch gesehen. Danke.
Gruß,
Axel
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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."
Der Vertrag braucht auch nicht kalendermäßig befristet zu werden, es muss also kein bestimmtes Enddatum genannt werden. Man kann in diesem Fall auch einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag schließen.
Der Arbeitsvertrag kann auf die Dauer der Krankheit von Herrn X befristet werden, ohne dass ein Datum genannt wird. Dann erspart man sich ständige Verlängerungen.
In dem Fall gilt dann § 15 Abs. 2 TzBfG
. Der AG müsste Dich also 14 Tage bevor der erkrankte Mitarbeiter wiederkommt, über diesen Umstand informieren. Dann würde der Arbeitsvertrag automatisch mit der Rückkehr des erkrankten Mitarbeiters enden.
Es sollte dann aber nicht vergessen werden, Kündigungsfristen in den Vertrag aufzunehmen, da ansonsten für beide Seiten aufgrund der Regelung in § 15 Abs. 3 und 4 TzBfG
eine Kündigung erst nach 5 Jahren möglich wäre, wenn der erkrankte Mitarbeiter bis dahin nicht zurückgekehrt ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html
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