Arbeitsunfall - befristetes Zeitarbeitsverhältnis - wer zahlt was?

8. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
DanielSachsen
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 28x hilfreich)
Arbeitsunfall - befristetes Zeitarbeitsverhältnis - wer zahlt was?

ich suche weitergehende informationen in sachen arbeitsunfall in einem befristeten zeitarbeitsverhältnis von sehr kurzer dauer(12-14 tage). wer zahlt was?, wenn man aus dem arbeitsverhältnis raus ist?
weiß jemand ne gute seite im netz oder hat selber infos darüber.
danke im voraus

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo daniel, bei Arbeitsunfall ist die BG zuständig.

Ansonsten bitte etwas konkreter zu dem 'Wer zahlt was?'. Was willst du denn bezahlt haben?

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#2
 Von 
DanielSachsen
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 28x hilfreich)

jemand erleidet arbeitsunfall kurz vor ende des befristeten(14 tage) arbeitsverhältnisses.
welche versicherung, gesetzl.kranken und gesetzl. unfallversicherung, zahlt zu welchen zeitpunkt was?

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Die BG zahlt.

- Heilbehandlung
- Heil-/Hilfsmittel
- unter Umständen Umschulung usw.

-> Bitte auch mal ins SGB VII schauen (mit google zu finden) oder auch mal auf die Seite der zuständigen BG schauen.

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsgenossenschaft

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#5
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

http://www.hvbg.de/d/pages/reha/index.html

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#6
 Von 
Tresenhase
Status:
Praktikant
(732 Beiträge, 44x hilfreich)

Wird der Unfall eindeutig als Arbeitsunfall anerkannt?
Die rechtssprechung der Bg sieht vor, das nur:

eine von außen kommende, plötzlich, körperlich schädigende Einwirkung, die in einem inneren, wesentlichen, zumindest teilursächlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht.

das bedeutet so viel wie, du fällst von der Leiter= kein Arbeitsunfall, die Leiter fällt anschließend auf dich=Arbeitsunfall

Auf jeden Fall mußt du deine AG über den Unfall informieren. er leitet den Sachverhalt dann an die Bg weiter.

Gruß und gute Besserung

Tresenhase

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#7
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

"das bedeutet so viel wie, du fällst von der Leiter= kein Arbeitsunfall, die Leiter fällt anschließend auf dich=Arbeitsunfall"


Stimmt so nicht, der Sturz von der Leiter ist ein Arbeitsunfall da danach ein Aufprall auf den Boden erfolgt! ;)

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#8
 Von 
Tresenhase
Status:
Praktikant
(732 Beiträge, 44x hilfreich)

Glaub mal, die BG stellt sich stur. Nur nichts zahlen. Habe mich die ganze vorige Woche mit denen duelliert. Nach deren Meinung müsste der Boden auf dich fallen.;)

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