Hallo Gemeinde,
eine Angestellte hat sich in der Metzgerei die Fingerkuppe abgeschnitten.
Die Chefin hat sie versorgt und weiterarbeiten lassen. Die Ang. klagte daraufhin am nächsten Tag über Schmerzen und ging zum Arzt. Dieser stellte eine Arb-Unfähigkeitsbestätigung aus. Noch am selben Tag, noch bevor die Krankmeldung beim AG abgegeben wurde, rief der AG bei der Ang. an und informierte die Ang. das er den Arzt nach der Schwere der Verletzung fragen werde weil er sich nicht vorstellen könne das die Versetzung so schwer sei.
1. Darf die Chefin bei solche einer schweren Verletzung die Ang. weiter arbeiten lassen?
2. Eine Arzthelferin, zufällig die Nachbarin des Chefs informierte diesen, dass die Ang. in ihrer Praxis zur Behandlung war.
3. Darf sich der Chef Info vom Arzt einholen?
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Arbeitsunfall - Chef möchte mit Arzt reden
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
1. Prinzipiell "darf" die Chefin weiterarbeiten lassen. Sie darf aber nicht verbieten, die Arbeit niederzulegen, um einen Arzt aufzusuchen, wenn die Ang. es für nötig hält.
2. Das allein stellt m. E. noch keinen Bruch von Datenschutzrichtlinien dar.
3. Der AG darf sich Informationen über die voraussichtlich Dauer der Arbeitsunfähigkeit einholen. (Die bekommt er doch ohnehin mit dem Krankenschein?!?) Dem Arzt ist es aber untersagt, genaue Auskünfte über die Art und Weise der Verletzung zu erteilen. Darauf sollte der Arzt gegebenenfalls noch einmal hingewiesen werden, da offensichtlich eine Art "Vetternwirtschaft" zwischen Arztpraxis und AG herrscht.
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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
--- editiert vom Admin
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"2. Eine Arzthelferin, zufällig die Nachbarin des Chefs informierte diesen, dass die Ang. in ihrer Praxis zur Behandlung war. "
Meines Erachtens nach, hätte das nicht passieren dürfen . Da auch Arzthelfer einer Schweigepflicht unterliegen. Sie dürfen nicht ausplaudern wer wann und warum die Praxis aufgesucht hat.
3. Darf sich der Chef Info vom Arzt einholen ?
Ja, aber ob er die Info bekommt, die er wünscht ist fraglich, den der Arzt unterliegt eine Schweigepflicht. Der Chef kann aus versicherungstechnischen Gründen die Dauer der Erkrankung erfragen. Mehr nicht ! Wahrscheinlich kommen da auch Verbindlichkeiten der Berufsgenossenschaft hinzu.
Falls der Chef die Erkrankung anzweifelt, kann er diese Zweifel bei der KV des Arbeitnehmers kundtun und beantragen, das der Kranke von einem neutralen Arzt untersucht wird um festzustellen, ob der Kranke wirklich krank ist.
Dafür gibt es Dienste bei der KV. Der Kranke würde dann Post von der KV bekommen, das der Chef Zweifel an der Erkrankung geäussert hat und der Kranke dann zu einem bestimmten Termin zu einem Sozialversicherungsdienstleister kommen muss. Dort sitzt dann ein neutraler Arzt und befasst sich nochmal mit dem Patienten und erklärt ihn dann für arbeitsfähig oder eben nicht. Im letzteren Fall würde der Chef dann Post bekommen indem ihm die Arbeitsunfähhigkeit des Kranken nochmals bestätigt wird.
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quote:
1. Darf die Chefin bei solche einer schweren Verletzung die Ang. weiter arbeiten lassen?
Auch AG haben eine Fürsorgepflicht. Bei einer abgetrennten Fingerkuppe hätte nach der Erstversorgung durch die Chefin eine ärztliche Versorgung erfolgen müssen.
Auch aus hygienischen Gründen hätte eine Weiterarbeit eingestellt werden müssen (oder wurde gerade Blutwurst gemacht?)
quote:
2. Eine Arzthelferin, zufällig die Nachbarin des Chefs informierte diesen, dass die Ang. in ihrer Praxis zur Behandlung war.
Auch eine Arzthelferin unterliegt der Schweigpflicht. Eventuell sollte man sie (und den Arzt) mal deutlich darauf hinweisen
quote:
3. Darf sich der Chef Info vom Arzt einholen?
Auch der Arzt unterliegt der Schweigepflicht, mehr Infos als auf der AU stehen darf er nicht herausgeben. Auch dies sollte man dem Arzt klar sagen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
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