Nach einem Arbeitsunfall mit schweren Verletzungen am Bein erfolgte nun die Aussteuerung und Meldung beim Arbeitsamt bzw. Antragstellung auf ALG I aus Gründen der Nahtlosigkeit.
O.k. Soweit so gut. Es besteht nach wie ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis, ohne die Chance dort je wieder zu arbeiten. Vom Arbeitgeber selbst kommt nichts, weder eine Nachfrage oder Sonstiges, auch keine Kündigung.
Es besteht noch Urlaubsanspruch für das Jahr 2016 und natürlich 2017. Außerdem sind auf dem Zeitkonto noch etwa 70 Überstunden. All dies konnte und kann nicht abgegolten werden, aufgrund der langen und immer noch bestehenden Krankschreibung (mit mehreren OP`s).
Meine Fragen:
- Kann der Urlaub (40 Tage) sowie die Überstunden ausbezahlt werden?
- Wird die Auszahlung des Urlaubs aufs Arbeitslosengeld angerechnet?
- Wie sieht es generell aus mit einer Kündigung, kann die durch den Arbeitnehmer erfolgen und wenn ja, was
für Konsequenzen hat das auf das Arbeitslosengeld (ein Arbeitsplatz zur Wiedereingliederung wird nicht zur Verfügung gestellt und kann auch aus gesundheitlichen Gründen -gutachterlich bestätigt- nicht mehr erfolgen?
- Der Unfall war nicht selbst verschuldet, muss die BG bzw. der Arbeitgeber irgendwelche Ersatzleistung zusätzlich zum Arbeitslosen bezahlen?
- Der Urlaub kann auch jetzt nicht genommen werden, da immer noch eine Krankschreibung besteht.
- Die Unfallversicherung des Arbeitgebers schickte einen Fragebogen, dieser wurde -nachdem soweit eine Heilungsprognose absehbar war- ausgefüllt und abgeschickt. Sollte es von dieser ein Betrag ermittelt werden als Schadensersatz, wird dieser auch beim ALG I angerechnet?
Ich würde mich freuen, da ein wenig mehr Klarheit zu haben. Danke schon mal für die Antworten?
Arbeitsunfall, Aussteuerung und Arbeitslosengeld I
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Urlaub wird ausbezahlt, wenn das AV endet und der Urlaub nicht genommen werden konnte.
Vmtl. wird das Urlaubsgeld aufs AL-Geld angerechnet - es ist ja Einkommen. Ist aber nicht mein Gebiet.
Der AG könnte natürlich kündigen - aber wozu sollte er? Er kann abwarten.
Ob BG oder AG wegen des Unfalls etwas zu zahlen haben, kann mit den spärlichen Angaben dazu nicht beantwortet werden. AG sicher nur, wenn er in der Haftung sein sollte, ihm also ein Versäumnis vorzuwerfen sein sollte.
Das ist mir klar, Danke Blaubär!
Der Unfall war nicht selbst verschuldet und bisher wurde das auch nicht in Frage gestellt. Aufgrund des Unfalles und der damit einhergehenden Operationen und Krankschreibung bis zum heutigen Tage konnte der Urlaub nicht genommen werden. Krankschreibung ist kein Urlaub und die Auszahlung des Urlaubs auch keine Entschädigung. Daher meine Frage, ob dieser Betrag dem Arbeitslosengeld angerechnet wird?
Dass der AG die Dinge aussitzt muss man nun nicht wirklich verstehen, aber ist ei diesem AG vermutlich eine gängige Handlungsweise.
Es geht nicht darum, den Betrag am Arbeitsamt vorbei zu jubeln, sondern es geht darum zum bereits entstanden (auch finanziellen) Schaden keinen neuen Schaden hinzuzufügen und die aus dem noch bestehenden Arbeitsvertrag bestehenden Forderungen korrekt einzufordern. Abgesehen davon, dass in diesem Fall jeder Euro mehr zählt....Arbeitslosengeld ist nun mal kein Einkommen wie es vor der Verletzung war.
Was wäre denn bei einer eigenen Kündigung aufgrund der nicht mehr vorhandenen (und bescheinigten) Arbeitsfähigkeit? Ich meine, die Dinge können ja nun mal nicht ewig in der Schwebe hängen.
Sollte eine Frühverrentung stattfinden, müssten -meine Meinung- alle zustehenden und nicht Anspruch genommenen Leistungen ja wohl irgendwie abgegolten werden. Oder liege ich da falsch?
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ZitatMeine Fragen: :
- Kann der Urlaub (40 Tage) sowie die Überstunden ausbezahlt werden?
Erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, vorher muss da nichts ausgezahlt werden.
- Wird die Auszahlung des Urlaubs aufs Arbeitslosengeld angerechnet?
Aufs ALG1 nicht, auch nicht bei der Nahtlosigkeitsregelung.
- Wie sieht es generell aus mit einer Kündigung, kann die durch den Arbeitnehmer erfolgen und wenn ja, was
für Konsequenzen hat das auf das Arbeitslosengeld (ein Arbeitsplatz zur Wiedereingliederung wird nicht zur Verfügung gestellt und kann auch aus gesundheitlichen Gründen -gutachterlich bestätigt- nicht mehr erfolgen?
Der Arbeitnehmer sollte nicht kündigen, es sei denn, es wäre mit dem Jobcenter abgesprochen (schriftlich!). Alles andere ist zu gefährlich.
- Der Urlaub kann auch jetzt nicht genommen werden, da immer noch eine Krankschreibung besteht.
Ja, so ist das.
- Die Unfallversicherung des Arbeitgebers schickte einen Fragebogen, dieser wurde -nachdem soweit eine Heilungsprognose absehbar war- ausgefüllt und abgeschickt. Sollte es von dieser ein Betrag ermittelt werden als Schadensersatz, wird dieser auch beim ALG I angerechnet?
Schadensersatz gibt es nicht automatisch dafür müsste meiner Meinung nach ein Verschulden des Arbeitgebers vorliegen.
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