Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gefälscht

5. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Engel21
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gefälscht

Hallo,
als privater Verein ist uns folgendes passiert:
Unsere Praktikantin, 18 Jahre, hat sich 2 Wochen krankgemeldet, und bringt im Nachhinein eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit gefälschten Daten. Kopie ist o.k., da sie Original bei dem Verein abgeben muß, über die sie uns vermittelt wurde. Ein Anruf bei ihrem Arzt bestätigte, dass sie nie (also zu dieser Zeit) bei ihm war.
Was müssen wir beachten für eine fristlose Entlassung? Hat sie noch Anspruch auf Resturlaub-Auszahlung? Können wir von ihr das "umsonst" gezahlte Gehalt zurückfordern? Hat es noch andere Konsequenzen für sie (Urkundenfälschung, o.ä.)?
Einstweilen Danke für die Antwort.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo Engel,

Ein Praktikum ist nicht unbedingt gleichzusetzen mit einem Arbeitsverhältnis. Vielleicht erzählst du uns, was das für ne Art Praktikum ist?

MfG

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#2
 Von 
Engel21
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

soziales Jahr im KiGa, Arbeitsvertag für 1 Jahr

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Beachten:
- vorgeschriebene Schriftform der Kündigung
- Angabe des Grundes in der Kündigung
(BGB § 623 + 626)

Entgeltfortzahlung könnt ihr zurück verlangen (sie hat ja praktisch unentschuldigt gefehlt).

Und ich geh mal davon aus, dass die Kenntnis dieses Betrugs durch den Arbeitgeber nicht schon 2 Wochen zurück liegt.

MfG

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#4
 Von 
Engel21
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!

Die gefälschte Bescheinigung habe ich gestern aus'm Briefkasten geholt, da KiGa "Urlaub" hat. Die Bestätigung/Nachfrage telefonisch durch den Arzt habe ich heute erfahren. Die fehlenden 2 Wochen waren die 2 Wochen vor Weihnachten. Also alles aktuell.

So blöd wie es klingt, uns ärgert dies so arg, da wir als Eltern-Initiative nun unnötige Arbeit/Schwierigkeiten, usw. haben: kann man ihr auch noch mehr "anhängen", wie z.B. Urkundenfälschung?

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Betreffs Urkundenfälschung: Dürfte Strafrecht sein (da gibts hier auch ein Unterforum dazu). Ich hab leider von Strafrecht keinen Plan.

Frag sicherheitshalber mal in dem anderen Forum dazu nach.

Noch zum Arbeitsrecht: Ist denn ein messbarer Schaden entstanden (Stichwort: Schadenersatz)?

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#6
 Von 
Engel21
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

meßbarer Schaden:
tja schwierig:
was wohl folgen wird:
- Suche einer neuen Praktikantin (erfolgt alles in Eigeninitiative, geht auf Kosten der Privatzeit, meßbar wohl nur in Telefonkosten, Schreibmaterial, u.ä.)
- falls wir keine finden, was wohl nicht so einfach sein wird, da nur geringe Bezahlung (ca. 330,--netto/Monat), und soziales Jahr geht von Sept bis Sept, müßten wir eine teuere Aushilfskraft einstellen, (ebenfalls für die Überbrückungszeit, bis wir jemanden finden)

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Tja mit dem Schadenersatz kenn ich mich leider auch nicht so dolle aus.

Vermuteter Werdegang:

- Berechnung von Schadenersatz
- sie zahlt nicht
- Mahnung
- sie zahlt nicht
- Gericht, Nerven lassen und die Unsicherheit, ob der ganze Schadenersatzkram auch anerkannt wird

Fragt doch mal bei dem Verein nach, ob sie zufällig ne Praktikantin haben, die gerne die Arbeitsstelle wechseln möchte. Oder wollt ihr mit dem Verein nichts mehr zu tun haben? (was ich irgendwo auch nachvollziehen könnte)

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#8
 Von 
Engel21
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo venotis,

der Verein schlägt uns ja nur Praktikanten vor, und wir bzw. unsere Erzieher haben ausgewählt. Leider waren wir sehr spät mit der Praktikantenauswahl dran, da unser Erzieherteam gewechselt hat und wir erst mit dem neuen Team eine neue Praktikantin suchen "durften", dementsprechend war halt auch nur der "letzte Rest" vorhanden.

Da wir Anwaltskosten aus eigener Tasche zahlen müßten (und welche/r Mama/Papa hat schon Geld übrig noch mehr in eine eh schon teuere Elterninitiative reinzustecken..) , wird es mit einer Schadensersatzklage wohl nichts werden.

Danke für die Hilfe,
(habe schon wieder ein anderes Problem ins Arbeitsrecht-forum gestellt ...)

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

§267 StGB
Urkundenfälschung:

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

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#10
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Konkret auf den Sachverhalt bezogen:

Natürlich ist es eine Urkundenfälschung, wenn man auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entweder die Unterschrift des Arztes fälscht (Herstellen einer falschen Urkunde) oder die Daten auf der Bescheinigung verändert (Verfälschen einer echten Urkunde).

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