Hallo an alle..
ich habe eine Frage bezüglich der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung...bei uns wurde jetzt über eine Änderung der Geschäftsordnung angeordnet, dass man wenn man sich Freitags krank melde sofort eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen muss. Dies gilt für alle Arbeitnehmer.
Aus meiner Sicht ist dies nicht richtig wird hier willkürlich für alle etwas angeordnet welches so nicht rechtlich richtig ist. Aus meiner Sicht kann man nicht alle Arbeitnehmer dazu bringen und ich denke auch nicht nur für einen bestimmten Werrktag. Wenn dann sollte dies für alle Werktage gelten, egal ob Freitag oder Montag.
Man will damit halt verhindert, dass man hier ein verlängertes Wochenende machen aber ob ich nun Freitag mich krank melde oder Monatg ich denken, denen dies es machen ist es egal.
Das 2. was mich verwundert das der Personalrat nicht angehört wurde, da aus meiner Sich diese Anordnung ja alle Arbeitnehmer betrifft.
Desweitern gibt es eine Weisung, wenn man länger als 3 Tage krank ist muss man sich ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung austellen lassen. Die Frage ist welcher Arzt macht das, meiner nicht!! Ich kann mich max. 1 Tag rückwirkend krank schreiben lassen.
Mich würde einfach mal eure Meinunf Intressieren...
danke
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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Freitag?
29. Juli 2014
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Frage vom 29. Juli 2014 | 12:54
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 24x hilfreich)
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Freitag?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 29. Juli 2014 | 14:08
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1264x hilfreich)
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit die AO ab dem ersten Tag zu verlangen . Als generelle Verpflichtung ist die Maßnahme mitbestimmungspflichtig.
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#2
Antwort vom 29. Juli 2014 | 14:15
Von
Status: Senior-Partner (6997 Beiträge, 3920x hilfreich)
Der AG ist bereits nach dem EFZG berechtigt ab dem 1. Tag der Erkrankung eine AU-Bescheinigung zu verlangen. Von daher alles soweit o.k.
Ein Betriebsrat hätte allerdings ein Mitwirkungsrecht gehabt, weil es um eine Frage der Ordnung des Betriebes geht.
Und jetzt?
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