Arbeitsunfähigkeit rückwirkend, Krankenkasse ?

21. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
September1
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 81x hilfreich)
Arbeitsunfähigkeit rückwirkend, Krankenkasse ?

Hallo,

im September hatte ich einen Unfall.

Am 26.09 schreibt mich mein Hausarzt für den Zeitraum vom 26.09.-29.09. krank. Gleichzeitig erhielt ich die Überweisung zum Krankenhaus. Dort wurde ich "hingehalten" und die fällige Operation fand erst am 14.10 statt. Das Krankenhaus hat mich für die Zeit vom 14.10 - 20.10 krankgeschrieben.

Nach der Krankenhausentlassung bin bin tagsdrauf (21.10)wieder zum Hausarzt, der mich für den Zeitraum gesamten Zeitraum vom 26.09. bis 15.11. durchgängig krankgeschriebet hat.

Für mich war die Sache klar. Die ersten 6 Wochen zahlt mein Arbeitgeber danach zahlt die Kasse. Irrtum: Die BKK ruft mich an und teilt mir mit, dass ich für den Zeitraum vom 30.10. - 13.11 nicht krankgeschrieben sei. Die AU vom 21.10.2010 gelte nicht rückwirkend, denn es zähle erst ab Datum der Ausstellung.

Stimmt das?
Kann ein Arzt nicht rückwirkend krankschreiben?
Kann eine AU umdatiert werden?
Was kann ich machen um eine gültige AU zu bekommen?

Ich wäre Euch für eine Rückmeldung dankbar.

Vielen Dank.


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

der untenstehende link dürfte dich interessieren

http://www.aerzteblatt-thueringen.de/pdf/thu08_0086.pdf

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#2
 Von 
September1
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 81x hilfreich)

Danke, nur was mache ich jetzt? Wieso schreibt mein Arzt mich 6 Wochen krank, obwohl das nicht rückwirkend gilt. Ich bin davon ausgegangen, das ich nach den 6 Wochen Krankengeld bekomme, und nun bekomme ich nichts. Leider hat mein Arzt nun auch noch Urlaub, sodass ich nicht weiß wie es weitergeht. Ich hatte eine schwere OP und kann weiterhin nicht arbeiten.

Vielleicht hat jemand eine Lösung?
Gruß
September

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)


Ihr Arzt hat Ihnen am 21.10. attestiert, dass Sie bis zum 15.11. arbeitsunfähig sind.
Somit verstehe ich die Mitteilung der KK nicht. Da der Zeitraum, der hier relevant zu sein scheint (30.10. bis 13.11.), in der Zukunft und nicht in der Vergangenheit liegt, ist es doch egal, ob die AU rückwirkend zählt.

Für den Zeitraum 30.09. bis 13.10. haben Sie keine separate Krankschreibung? Wollte der Arbeitgeber keine sehen?

-- Editiert am 21.12.2010 18:24

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#4
 Von 
September1
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 81x hilfreich)

quote:
Somit verstehe ich die Mitteilung der KK nicht. Da der Zeitraum, der hier relevant zu sein scheint (30.10. bis 13.11.), in der Zukunft und nicht in der Vergangenheit liegt, ist es doch egal, ob die AU rückwirkend zählt.


Nein, es war leider so.

Ich war am 21.10 beim Hausarzt, der schrieb mich rückwirkend vom 26.09-15.11 krank. Da aber das Ausstellungsdatum (also 21.10) war, zählt die Krankmeldung nicht voll, sonders erst ab dem Ausstellungsdatum. Das ist nun mein Problem.

Bin gespannt, was ich nächste Woche vom Hausarzt erfahre.

Danke und Gruß
September1

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