Wenn im Teilzeitvertrag ausdrücklich eine Zahl von Arbeitstagen als Urlaub festgehalten ist, müssen diese dann ohne Abzug gegeben werde ?
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"Peter"
Arbeitstage/Urlaubstage im Teilzeitvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
An welche Art von Abzug denkst Du da ?
Teilzeitbeschäftigte bekommen in der Regel soviel Urlaubstage, dass sie genau soviel zusammenhängenden Urlaub im Jahr haben, wie die normal Beschäftigten. Um z.B. 5 Wochen Urlaub zu erhalten bekommt der normal Beschäftigte 25 Arbeitstage, der nur an einem Tag in der Woche arbeitende Teilzeitbeschäftigte 5 Arbeitstage. Wenn nun im Teilzeitvertrag 25 Arbeitstage stehen, werdenden dann nur die Tage gezählt , an denen der Teilzeitarbeiter arbeitet? Dann müsste die Umrechnung auf seine Teilzeit bereits erfolgt sein,also kein Abzug mehr erfolgen. Kann sich also ein Teilzeitarbeitender auf die im Vertrag stehenden Arbeitstage berufen und dabei nur die Tage zählen, an denen er arbeitet? Ich kenne einen Fall, bei dem trotz Teilzeit von 4 Tagen/Woche bei der Urlaubsberechnung 5Tage/Woche gezählt werden. Hoffentlich habe ich mich klar genug ausgedrückt.
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"Peter"
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Hallo Heinz-Peter,
In einem Betrieb dürfen Teilzeitbeschäftigte nicht schlechter gestellt werden als Vollbeschäftigte.
Das mal als erstes.
Es ist hier ratsam,auszurechnen wieviel Uraubswochen daraus entstehen
Laut Burl.G ist der mindesturlabsanspruch
24 Wektage,das entspricht 4 Wochen.
In den Tarifvertägen ist meist ein höherer
Urlaub geregelt.
Hat nun in deinem Beispiel der Vollbeschäftigte ( 5 Tage Woche ) 6 Wochen Urlaub, so haben Teilzeitbeschäftigte( 4 Tagewoche ) im gleichen Betrieb ebenfalls 6 Wochen Urlaub.
Ich hoffe das ist Verständlich
Gruß Frank
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"F.Sch"
Hallo Frank-peter,
ja, diese Überlegung ist mir klar. In einem Teilzeitvertrag für 4 Tage pro Woche und 6 Wochen Urlaub müsste also stehen: 24 Arbeitstage Urlaub (6 X 4 = 24). Die normal arbeitenden hätten 30 Arbeitstage Urlaub im Vertrag. Wenn jetzt in dieser Firma der Teilzeitbeschäöftigte im Vertrag 30 Arbeitstage Urlaub hat, dann hat man ihm mehr gegeben als den anderen, was man ja dürfte. Die Frage ist also: Ist die Angabe der Arbeitstage im Teilzeit-Arbeitsvertrag bindend, oder kann der Arbeitgeber trotz der Angabe der Arbeitstage noch auf die Teilzeit umrechnen. Falls der Arbeitgeber dem Teilzeitbeschäftigten nicht mehr Urlaub geben wollte als den anderen normal Beschäftigten, dann müsste er wohl den Vertrag ändern und 24 Arbeitstage hineinschreiben. Sehe ich das richtig?
Gruß Peter
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