Arbeitsrecht - nach 26 Jahren gekündigt

20. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
jensen05
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsrecht - nach 26 Jahren gekündigt

Hallo , ich bin im vergangenen Monat nach 26-jähriger Betriebszugehörigkeit betriebsbedingt gekündigt worden ( Auflöung einer Abteilung im Unternehmen ). Betriebsrat wurde angehört , Kündigungsfrist eingehalten .Das Schicksal teile ich noch mit weiteren Kollegen , die z. T. Kündigungsschutzklage eingerecht haben , zumal es keinen Sozialplan gibt . Stattdessen hat der AG eine Abfindung angeboten , gestaffelt nach Alter etc.. Mir wurden 1200 Euro für meine Gleichstellung ( Behinderung ) angeboten , was ich persönlich lächerlich fand , außerdem 0,75 Monatsgehälter pro Jahr ( was ich schon besser fand ) und falls man nicht klagt , 5 % in top, quasi Schweigegeld. Kündigungsschutzklage habe ich nicht eingereicht, , da ich nicht in anderen Unternehmensteilen weiterbeschäftigt werden möchte . Insgesamt kommt da zumindest ein kleines , finanzielles Trostpflaster zusammen .
Nun hörte ich , das man von der Schutzklage mal abgesehen , auch klagen kann ( zivilrechtlich ?? ) , um z.B. zu erreichen , das der AG die Lohndifferenz zu einem neuen Arbeitsplatz , falls dieser schlechter dotiert ist als der alte , zahlt. Außerdem könnte man versuchen , z.B. statt der 0,75 Gehälter einen höheren Wert zu erreichen .

Frage : Wie realistisch ist sowas , z.B. vor dem Hintergrund des fehlenden Sozialplanes . Ich habe von solchen Dingen natürlich keine Ahnung , ich mußte mich ja 26 Jahre nicht mit sowas auseinander setzen . Eigentlich würde ich den AG ungern vor Gericht zerren , es sei denn , es gäbe Erfahrungswerte , das man hier wesentlich mehr rausholen kann , als die angebotene Abfindung. Falls man solch einen Weg geht , was kommen da für Kosten auf einen zu.
Für ein Paar hilfreiche Antworten wäre ich euch sehr dankbar.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von jensen05):
Frage : Wie realistisch ist sowas
0,75 Gehälter pro Arbeitsjahr ist ein sehr guter Wert! 0.5 Gehälter wären so der Durchschnitt was bei einer Einigung nach einer Klage zu erwarten wäre. In Einzelfällen natürlich auch etwas mehr. Man hat euch jetzt bereits sehr wohlwollend bedacht! Meine Einschätzung: Lass es gut sein, du hast eine sehr großzügige Abfindung bekommen. Was soll hier denn ein Sozialplan? Deiner Beschreibung nach wurde die Abteilung aufgelöst, also ALLE entlassen. Richtig? Bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei die Kosten selbst.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jensen05
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das die Differenz nicht bis zur Rente gezahlt wird , ist schon einleuchtend , das kann man wohl keinem AG der Welt zumuten . Meine Frage zielte tatsächlich auf den Zeitraum. Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei die Kosten selbst. Ihre Anwaltskosten, meinten Sie sicher? Die Gerichtskosten zahlt klassisch der Verlierer.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Der Vollständigkeit halber sollte zu den Gerichtskosten beim Arbeitsgericht gesagt werden, dass die Gebühren nicht anfallen, wenn man den ge­sam­ten Pro­zess durch ei­nen Ver­gleich er­le­digt, d.h. das Ge­richt will in die­sem Fall kein Geld. Das glei­che gilt im Fal­le der Rück­nah­me der Kla­ge vor Stel­lung der Anträge.

Ich schließe mich der Einschätzung an, dass hier die Klage nicht lohnt. Die Höhe der Abfindung ist schon gut, soviel kriegen wenige pro Beschäftigungsjahr. Die Summe könnte im Klagefall auch sinken.
Sie wissen, dass das Arbeitslosengeld für 12 Wochen gesperrt wird aufgrund der Höhe der Abfindung?


-- Editiert von altona01 am 20.04.2018 14:13

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
jensen05
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

... ja , es wurden alle Kollegen aus der entsprechenden Abteilung entlassen . Es gibt im Unternehmen weitere Abteilungen , in denen z.T. Leute arbeiten , die erst wenige Jahre dort sind , die wären im Fall eines Sozialplanes dann betroffen , müßten dann wohl Platz machen für die klagenden Kollegen machen .
Darauf spekulieren die Kollegen , die Kündigungschutzklage eingereicht haben .

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei die Kosten selbst. Ihre Anwaltskosten, meinten Sie sicher?
Nein, ich meinte hier tatsächlich die Kosten, denn der Fragesteller ja selbst, dass er nicht weiter angestellt bleiben möchte sondern er zielt auf eine Einigung und höhere Abfindung ab. Wie bereits geschrieben wurde entstehen bei einer Einigung (Vergleich) keine weiteren Kosten.

Zitat (von altona01):
Die Summe könnte im Klagefall auch sinken.
Ganz genau, denn bei einer Klage ist das Angebot des AG zunächst einmal hinfällig. Auf was man sich dann später einigt wenn klar wird, dass der Kläger verlieren könnte.......

Zitat (von jensen05):
Es gibt im Unternehmen weitere Abteilungen , in denen z.T. Leute arbeiten , die erst wenige Jahre dort sind , die wären im Fall eines Sozialplanes dann betroffen , müßten dann wohl Platz machen für die klagenden Kollegen machen .
Sehe ich erstmal nicht so, denn warum sollte z.B. ein junger Maurer entlassen werden damit ein alter Bäcker dessen Platz einnehmen kann? Es geht hier, deiner Aussage nach, um unterschiedliche Abteilungen. Ein Sozialplan dürfte hier wohl keine Pflicht sein. Warum bist du der Meinung, dass es einen geben müsste?



-- Editiert von -Laie- am 20.04.2018 15:30

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
jensen05
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich dachte , das sei so üblich bei Entlassungen , wenn es mehrere Personen betrifft . Wenn es keine Pflicht ist , denn ist das wohl so. Du hast ja schon richtig erkannt , das es mir in erster Linie um die Höhe der Abfindung geht und nicht um einen Sozialplan.
Im übrigen habe ich ältere Kollegen , denen nicht 0,75 , sondern 1 Monatsgehalt pro Jahr angeboten wurde ,daher meine Frage nach etwaigem Nachverhandeln . Die Kollegen kommen dann auf fast sechsstellige Summen .
Ich will hier nicht falsch verstanden werden , ich bin durchaus mit meiner Abfindung zufrieden , ich wollte eben nur einmal erfragen , ob das so im üblichen Rahmen ist bzw. das übliche Prozedere ist.
Danke für die Antworten.
Was mir jetzt noch etwas Sorge macht: Altona01 schrieb , das bei einer eventuellen Arbeitslosigkeit die Abfindung
angerechnet wird bzw. das man eben zunächst gesperrt ist ? Wurde mir eigentlich anders mitgeteilt vom BR,keine Sperre etc. .

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von jensen05):
Wurde mir eigentlich anders mitgeteilt vom BR,keine Sperre etc. .
Es wird hier auch keine Sperre geben. Hier irrt Altona 01, denn das Arbeitsverhältnis wird ja nicht vorzeitig beendet sondern die reguläre Kündigungsfrist wird ja eingehalten. Dann gibt es keine Sperre. Die würde es geben wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet werden würde und man deswegen eine Abfindung bekommen würde. Dir wird regulär gekündigt und du bekommst trotzdem eine Abfindung welche sogar in einem hohen Bereich liegt.
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2017/anrechnung-abfindung-arbeitslosengeld/10/

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Schliessungen ganzer Abteilungen sind häufig Totalschliessungen gleichzusetzen, so dass es eben zu keiner Sozialauswahl kommt. Und auch zu keiner Verdrängung. Das müsste sich ein Fachmann mal genau anschauen.

Es gibt in der Tat auch das Modell, anstelle einer Abfindung eben eine Aufstockung eines geringeren Lohnes in einem neuen Job für einen Zeitraum xy auf den alten Job zu zahlen. Das läuft aber nur, wenn sich eine Regelung im Tarifvertrag findet oder in einer Betriebsvereinbarung. Da ist dann je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt. Und diese Klagen gehen natürlich auch vors Arbeitsgericht. Abgesehen davon gibt es immer nur eines. Entweder Abfindung oder Aufstockung. Beides parallel in der Regel nicht. Und Eure Abfindung ist doch ordentlich.

Wenn Du eh in der Firma nicht mehr arbeiten willst, keine Ahnung, ob sich da ein Zirus mit Klage lohnt. Wie alt bist Du denn? Was hast Du vor?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Hallo Jensen05, das kann sowas von nach hinten losgehen, 0.75 sind gut. Sie sollten die nicht riskieren. Das kann mit 0.25 enden vor Gericht plus Gerichtskosten.

Hallo-Laie-, danke für deinen freundlichen Umgangston :rock: , (ne ehrlich, Respekt ist hier leider nicht selbstverständlich) und den Hinweis, aber unter der Quelle fand ich nicht wirklich einen Grund, weshalb eine weitaus höhere Abfindung als üblich nicht zu einer Sperre führt. Schließlich wird ja üblicherweise die Kündigungsfrist vom Arbeitgeber ausbezahlt, und natürlich zahlt dann die Afa dann nicht auch noch für die Monate, für die schon bezahlt wurden vom Arbeitgeber.

"In der Praxis wird ein wenigstens anteiliges eigenes Verschulden unter anderem dann angenommen, wenn ein bestehendes Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag oder eine auf arbeitsvertragswidriges Verhalten zurückzuführende Kündigung beendet wird (sog. Beteiligungssachverhalt)." Das fand ich da nur unter dem Link.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Zitat (von cabel):
Dazu musst du aber gezielt Kündigungsschutzklage einreichen. Solltest du gewinnen kannst du natürlich selber entscheiden bei welchem Arbeitgeber du bleibst.


@cabel, was für eine andere Klage könnte hier denn noch gestellt werden? :???:

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort



#16
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Eine Erhöhung de4r Abfindung erreicht man nur, wenn man eine Kündigungsschutzklage erhebt. 0,75 Monatsgehälter sind schon höher als der Durchschnitt, aber es wird immer fallweise betrachtet, wenn das Gericht einen Abfindungsvorschlag zur Beilegung des Rechtsstreit macht. Im vorliegenden Fall scheint der Arbeitgeber nicht ganz mittellos zu sein (das belegt das überdurchschnittliche Angebot), der Vorschlag des Gerichts ist dann normalerweise schon höher als die vom Arbeitgeber angebotene Abfindung.

Hier ist aber der Weg über eine solche Klage nicht mehr möglich, da eine Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht vorliegen muss und dies dürfte überschritten sein.

Außerdem muss man bedenken, dass - falls man kein Zwischenzeugnis besitzt - eine solche Klage meist im Endzeugnis sichtbar wird. Hat man kein besseres Zwischenzeugnis, ist ein nur befriedigendes heute die Regel nach solchen Auseinandersetzungen. Da man es auch zeitnah für die Arbeitssuche benötigt, ist es nicht immer zielführend, eine solche Klage einzureichen, nur um etwas die Abfindung zu erhöhen, weitere Streiterein sind dann schon fast vorprogrammiert.


-- Editiert von MitEtwasErfahrung am 21.04.2018 17:53

Signatur:

Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
jensen05
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten ( und Danke , das es hier so sachlich zuging ) .
Ich denke mal , das ich es in der Tat dabei belasse , die Abfindung zu nehmen und zu gehen.
Die Frist der Kündigungsschutzklage ist ohnehin abgelaufen . Eine Klage jetzt wg. Abfindungshöhe könnte jetzt nur noch zivilrechtlich erfolgen , zumindest wurde mir das so erzählt , und dann kann es tatsächlich noch nach hinten losgehen , wie vorher geschrieben.
Was eine eventuelle Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld angeht , habe ich folgenden Link gefunden :https://www.finanztip.de/aufhebungsvertrag/abfindung-arbeitslosengeld/

0x Hilfreiche Antwort


#19
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Schließlich wird ja üblicherweise die Kündigungsfrist vom Arbeitgeber ausbezahlt, und natürlich zahlt dann die Afa dann nicht auch noch für die Monate, für die schon bezahlt wurden vom Arbeitgeber.
Genau das ist hier aber nicht der Fall! Hier wird die Kündigungsfrist doch eingehalten. Es gibt hier keine Ausbezahlung der Frist. Ergo gibt es auch keine Sperre. Die Kündigung ist hier extrem arbeitnehmerfreundlich gestaltet.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.956 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen