Hallo,
vielleicht hat jemand von Ihnen eine Meinung zu diesem Posting:
Sachverhalt:
Junger Mann, wurde befristet in ein Arbeitsverhältniss aufgenommen; Teilzeit 20Std/Woche; Entlohnung nach dem AVR.
Dienstvertrag: 26.09.05 - 31.12.05 ohne Sachverhalt
Nachtrag: 31.12.05 - 31.03.06 ohne Sachverhalt
Nachtrag: 31.03.06 - 30.06.06 ohne Sachverhalt
Nachtrag: 30.06.06 - 31.12.06 Ohne Sachverhalt
Der junge Mann hat nach dem 31.12.06 keine nachtrag zum Dienstvertrag mehr erhalten, lebt nun, da er im Dienstverhältniss wenig verdient hat, von sehr geringem ALG1 und ergänzendem ALG2 (Wohnkosten)
Verhielt sich das mit den befristungen Korrekt oder hätte der Ag ihm einen unbefristetem Vertrag geben müssen??
Vielen Dank
Arbeitsrecht - befr. Arbeitsvertrag - Beendigung
6. Februar 2007
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Frage vom 6. Februar 2007 | 07:08
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 3x hilfreich)
Arbeitsrecht - befr. Arbeitsvertrag - Beendigung
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#1
Antwort vom 6. Februar 2007 | 11:31
Von
Status: Schüler (217 Beiträge, 29x hilfreich)
Lies Dir mal den folgenden Paragraphen durch:
http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__14.html
und schau, ob Du da Tatbestände findest, die die vorliegende Befristung unzulässig machen.
Dann ab zum Arbeitsgericht und ein Feststellungsurteil beantragen - ob das aber jetzt noch geht, wo schon mehr als ein Monat verstrichen ist, weiß ich nicht.
#2
Antwort vom 6. Februar 2007 | 11:35
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
quote:
ob das aber jetzt noch geht, wo schon mehr als ein Monat verstrichen ist, weiß ich nicht.
1. seh ich nach der Schilderung keine Fehler bei dieser Befristung
2. geht die Klage bis zu 3 Wochen ab Ende der letzten Befristung = Zug abgefahren.
-- Editiert von venotis am 06.02.2007 11:35:50
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