Arbeitsrecht- Weiterbildung vom Gehalt abziehen

16. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
bella-isa
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsrecht- Weiterbildung vom Gehalt abziehen

Hallo liebe Rechtler,

Ich habe im November 2016 eine Weiterbildung angefangen welche von meinem Arbeitgeber bezahlt wurde. Wir haben eine Zusatzvereinbarung gemacht, dass wenn ich die Weiterbildung abgeschlossen habe und innerhalb des ersten halben Jahr kündige es vollständig zurück zahlen muss. (1255€ ;) andernfalls nach dem das halbe Jahr rum ist sich die Summe um 70€ monatlich verringert bis zwei Jahre rum sind.

Nun habe ich gekündigt innerhalb des ersten Jahres da die Firma mich angefangen hat zu mobben und schlecht zu behandeln und ich es nicht länger auf mir sitzen lassen wollte.

Nun kamen sie auf die Idee die gesamte Summe von meinem Gehalt abzuziehen. Sprich ich könnte meine Fixkosten niemals abdecken. Also habe ich um eine Rückzahlungsvereinbarung geben, die mit auch mündlich zugesprochen wurde. ( Konditionen ab 01.08.2018 monatlich 100€, mit möglichen Sonderzahlung meinerseits). Da ich jetzt krank war, haben sie sie mir nicht aushändigen können und mittlerweile wollen sie sich auch weigern mir eine zu geben.

Zudem habe ich die Weiterbildung noch nicht beendet bzw bestanden. Theoretisch würde es ja erst fällig werden wenn ich bestanden/ absolviert habe?! Oder ist das egal.

Dürfen Sie es einfach ohne meine Genehmigung vom Gehalt abziehen?

Muss ich es zurück bezahlen definitiv? Weil mir haben mehrere schon gesagt, dass wenn es vor Gericht geht, in der Regel abgewiesen wird das man es zurück zahlt.

Wichtig ist mir nur das sie es nicht vom Gehalt abziehen können. Weil sie mich jetzt auf meinen letzten Wochen darauf erpressen wollen sie mir nur zugeben, wenn ich die 10 Tage noch gearbeitet habe.

Über Rat waere ich dankbar.

Liebe Grüße

Isabell

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Es ist wirklich einfach: Sobald das Gehalt nicht wie vereinbart auf dem Konto ist wenden SIe sich an die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgericht. Dort formuliert der Rechtspfleger kostenlos die Klage für Sie. Sie haben höchstwahrscheinlich Anspruch auf das volle Gehalt. Dann folgt kurz darauf eine Güteverhandlung und der Arbeitgeber wird verpflichtet, Ihr Gehalt zu zahlen. Ganz wichtig ist hier, dass bei Gericht vereinbart wird, bis wann gezahlt wird. Das kann sonst dauern, weil Arbeitgeber sich erfahrungsgemäß mit der Zahlungsverzögerung rächen für die Klage. Traurig aber wahr.
Die Rückzahlungsvereinbarung ist m.E. rechtswidrig, da die Forderung der vollen Summe im ersten halben Jahr nicht zulässig ist. Somit ist die ganze Klausel nichtig. Sag ich mal so.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Ich habe ebenfalls die Vermutung, dass die Rückzahlungsvereinbarung hinfällig sein könnte - die Bindung von zwei Jahren scheint mir angesichts der Summe überzogen und ebenso die Bestimmung wegen des ersten Halbjahres.
Des weiteren wäre auch die Schulung resp. der Schulungszweck auf den Prüfstand zu stellen: wer profitiert? der AG oder du?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bella-isa
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
I
Des weiteren wäre auch die Schulung resp. der Schulungszweck auf den Prüfstand zu stellen: wer profitiert? der AG oder du?[/Quote

Ich habe meinen finanzbuchhalter gemacht auf wünschen und Anraten meines Chef, mit dem Hinweis das sie mich unterstützen wollen und in mir Potenzial sehen.

0x Hilfreiche Antwort

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