Arbeitsrecht Beschwerde

26. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Larry321
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsrecht Beschwerde

Hallo,
hoffe ihr könnt mir ein paar Tips geben, da ich arbeitsrechtlich nicht so die Leuchte bin.

Ich arbeite für eine Zeitarbeitsfirma, die mich verleiht an einen IT Dienstleister, welcher mich wiederum verleiht an eine Firma (einer der größten Kaffeehersteller).

Bei dem Kaffeehersteller sind die Gegebenheiten ein wenig merkwürdig und ich würde gerne wissen, ob ich mich über die folgenden Punkte beschweren sollte/ kann und wenn ja, bei wem?

Ich habe einige Dinge bereits bei meiner Chefin erwähnt, wo sie merklich aufmerksam wurde, aber sich nichts getan hat.

1. Ein Mitarbeiter von mir arbeitet seit einem halben Jahr in einem fensterlosem Raum. Es gibt eine Doppeltür und Fenster darüber zum Flur. (Bereits vor Monaten war das arbeitsrechtlich angesprochen worden von dort internen Mitarbeitern, aber beachtet hat das keiner. Nun kam das gestern nochmal zur Sprache, da ich auf etwas anderes angesprochen wurde und ich angemerkt hatte, dass dort die ganze Zeit durchgehend gearbeitet wird. Es wurde entgegnet, dass das aber eigentlich arbeitsrechtlich nicht in Ordnung ist).

2. Ich selbst arbeite zeitweise an sagen wir mal Regale (2 Etagen) an denen es so etwas wie Schreibtischplatten gibt.

Auf den Etagen stehen Laptops zur Installation.
Auf den Schreibtischplatten stehen Laptops und Standrechner.

Nun sind diese Schreibtischplatten aber nicht verstellbar und liegen fast auf den Schenkeln, wenn man drinsitzt.
(Es gab eine Beschwerde über mich, da ich wohl ein schlechtes Bild vermittele, wenn ich meinen Kopf auf meiner Hand abstütze oder in mein Handy gucke. Dazu ist zu sagen, dass ich bei der Installation Leerlaufzeiten von ein paar Stunden habe und wenn ich bereits alles an Tätigkeiten auch in der anderen, nicht meiner Abteilung, abgegrast habe, dann les‘ ich halt als Fachinformatiker. Hab’ leider keinen Arbeitsplatz wie die anderen mit mechanischen Tischen, dass ich dort am Monitor lesen könnte und so tun als ob).

3. Bei Überstunden wird gesagt, dass ich die nicht aufschreiben darf. Ich solle dann einfach an anderen Tagen früher gehen, da die das sonst nicht zahlen.

4. Am ersten Tag wurde mir von externen Mitarbeitern gesagt, dass niemand wissen dürfe, dass ich über 3te/4te(?) komme. Stundenzettel werden dem Teamleiter stets mit der Rückseite nach oben auf den Tisch gelegt.

Sind seit dem 1. Tag wirklich merkwürdige Umstände dort, was ich so bisher nicht kannte.
Wäre wirklich dankbar für ein paar Tips und Sichtweisen, damit ich die Dinge besser einordnen könnte.

VG aus Hamburg
(Erstellt auf meinem Handy)

-- Editiert von Larry321 am 26.05.2018 09:53

-- Editiert von Larry321 am 26.05.2018 09:55

-- Editiert von Larry321 am 26.05.2018 09:57

-- Editiert von Larry321 am 26.05.2018 10:06

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Zu 1: Kontaktieren SIe den Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens, in dem Sie aushelfen. Der muss sagen können, ob das ein korrekter Arbeitsplatz ist.
2: Sie arbeiten bei einer ZA-Firma. Wie gut stehen die Chancen auf eine Übernahme beim aktuellen Arbeitsplatz, und wollen SIe da überhaupt arbeiten? Wenn da nichts in Aussicht steht, dann müssen Sie erst recht sehr genau gucken, ob ihre Gesundheit das mitmacht. Und ob Sie bei dem Unternehmen wirklich bleiben wollen würden. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Arbeitsplätze, die den gesetzlcihen Anforderungen entsprechen und die nicht die Gesundheit schädigen. Wenn dieser eben schädlich ist, dann sollten Sie sich dagegen wehren. Es gibt arbeitsrechtliche Vorschriften für Arbeitsplätze.
3. Die Aufforderung ist rechtswidrig.
Sie sollten auf JEDEN FALL alle Arbeitsstunden und jede Überstunde genau dokumentieren!!!! Nur so können Sie ggfs. im nachhinein Gehalt nachfordern, was unterschlagen wurde.
4. Die Aufforderung ist rechtswidrig.
Diese absurde Anordnung dürfen Sie getrost ignorieren. Sie dürfen sogar allen MItarbeitern erzählen, unter welchen Bedingungen Sie angestellt sind und sich über Ihr Gehalt und das der anderen austausche

-- Editiert von altona01 am 26.05.2018 16:54

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Larry321):
Ein Mitarbeiter von mir

Du bist in einer Führungsposition und der ist Dein Untergebener?



Zitat (von Larry321):
Es wurde entgegnet, dass das aber eigentlich arbeitsrechtlich nicht in Ordnung ist

Fensterlose Räume in denen ständig gearbeitet wird, sind nicht wirklich zulässig. Einige wenige Ausnahmefälle mag es geben, ob der dort zutrifft wäre zu prüfen.



Zitat (von Larry321):
wenn ich meinen Kopf auf meiner Hand abstütze oder in mein Handy gucke

Daran kann man ja ein wenig arbeiten ...



Zitat (von Larry321):
Bei Überstunden wird gesagt, dass ich die nicht aufschreiben darf. Ich solle dann einfach an anderen Tagen früher gehen, da die das sonst nicht zahlen.

Wen das intern so geregelt ist, ok.
Ich habe aber Zweifel, das das einem nicht später noch mla auf die Füße fällt.
Man sollte die Arbeitszeiten also extrem sorgfältig und möglichst gerichtsfest dokumnetieren.



Zitat (von Larry321):
Am ersten Tag wurde mir von externen Mitarbeitern gesagt, dass niemand wissen dürfe, dass ich über 3te/4te(?) komme.

Vermutlich, weil der Dienstleister der Dich ausleiht gar keine Genehmigung dazu hat ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Larry321
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, für die Antworten.
Ich werde es alles auf sich beruhen lassen, bin da eh in 1 Monat weg.
VG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Losgelöst davon:
Ein fensterloser Arbeitplatz ist keineswegs unzulässig.
Zum einen muss es kein Fenster sein, eine Sichtverbindung reicht auch. Und Räume, die vor Dezember 2016 schon als Arbeitsplatz benutzt wurden, haben Bestandsschutz, auch wenn Sie fensterlos sind.
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/20121

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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