Arbeitsrecht - Abmahnung

11. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Husky2015
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitsrecht - Abmahnung

Guten Tag,
kann mir jemand sagen, was für Möglichkeiten es bei einer Abmahnung gibt, wenn darin Fakten nicht richtig geschildert bzw. nicht korrekt sind?
Ich bitte ganz dringen um eure Antwort!
Vielen Dank im Voraus!

P.S. Kann ich als AN darauf bestehen, dass bei falschen Aussagen von NICHT benannten Personen eine Gegegenüberstellung stattfindet, um eine Klärung herbeizuführen?

-- Editiert von Husky2015 am 11.03.2018 13:24

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17336 Beiträge, 6462x hilfreich)

Von Gegendarstellung bis zur Klage auf Entfernung aus der Personalakte.
Aber auch Abheften und die Abmahnung auf sich beruhen lassen, sind eine Option - und nicht einmal die schlechteste. Denn es kommt sehr darauf an, ob sich der abgemahnte Sachverhalt je wiederholen kann. Nicht zu vergessen: ob eine Abmahnung wirklich auch die Kriterien erfüllt, die dafür erforderlich sind.
Am besten, du stellst mal kurz dar, worum es überhaupt geht.

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#2
 Von 
Husky2015
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

Im Wesentlichen geht es darum, dass jemand ein Fehlverhalten während meiner Arbeit "angeschwärzt" hat. Die Aussage entspricht aber in keinster Weise den Tatsachen. Namen dieser/einzelner Personen, wurden nicht benannt, sondern nur pauschal die Abteilung, wo es angeblich vorgekommen sein soll.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17336 Beiträge, 6462x hilfreich)

Nun; der AG muss in der A klar benennen, welches Fehlverhalten er konkret abmahnt und wann der Verstoß stattgefunden haben soll, er muss das als pflichtwidrig benennen und dem AN sagen, was er von ihm erwartet.
In einer Gegendarstellung solltest du dich knapp halten und ganz sachlich bleiben, denn jedes Wort zu viel liefert der Gegenseite evtl. bloß Munition.

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#4
 Von 
Husky2015
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Fehlverhalten wurde konkret benannt, entspricht aber in keinster Weise dem Sachverhalt. Datum und Personen wurden nicht genannt, sodass hier nur vermutet werden kann.

Eine Gegendarstellung macht m.E. keinen Sinn, eher eine Gegenüberstellung, so hätten beide Parteien Gelegenheit, sich zu erklären.
Kann man da gar nichts machen, ohne, dass die GL darüber verärgert sein könnte??

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17336 Beiträge, 6462x hilfreich)

/// .... sich zu erklären.

Ich verstehe dieses Bedürfnis und den Druck schon, ' sich zu erklären'. Nur kann dass entsetzlich in die Hosen gehen. Mitunter ist das Schweigen wirklich 'Gold' und Reden nur Blech.

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#6
 Von 
Husky2015
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

ok, ich verstehe das. Ich habe aber jeden Tag mit diesen "Leuten" zu tun. Für die GL bin ich der "Buhmann", weil die es ja nicht besser wissen...Wie soll ich mich da denn noch verhalten?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Husky2015):
Namen dieser/einzelner Personen, wurden nicht benannt, sondern nur pauschal die Abteilung, wo es angeblich vorgekommen sein soll.

Und du wurdest als einziger von der Abteilung abgemahnt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Husky2015
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

jaaaaaaaaa

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#10
 Von 
Husky2015
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank! Das bedeutet also, dass man eine Abmahnung bekommt und es so hinnehmen muss, weil da jemand irgendetwas behauptet.... Gerichtlich wollte ich auf keinen Fall vorgehen. Ich hatte da eher an eine Gegen-/Klarstellung gedacht.
Bestätigt habe ich die Abmahnung übrigens nicht, Sie wurde mir per Post zugestell und lag im Postkasten!

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#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Wenn man hier eine konkrete Abmahnung mit Inhalt diskutiert, dann sind auch die Antworten entsprechend. Wenn man hier, wie in diesem Thread, über ein Schreiben und dessen theoretischen Inhalt diskutiert, dann ist die Antwort hier im Forum, dass es durchaus sein kann, dass irgjemand irgendetwas behauptet .....
Das nur bezogen auf die Abmahnung, so mancher hat hier eine Abmahnung reingestellt und durchaus die Bestätigung erhalten, dass diese völlig nichtig ist.
Würde man hier mal schreiben, um was für einen Vorwurf es ginge, dann wären auch die Antworten zielführender.

Abmahnungen muss man nicht bestätigen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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