Arbeitslosengeld nach der Elternzeit

29. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Yani
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslosengeld nach der Elternzeit

Schönes Weihnachtsgeschenk! Am 19.01.04 endet meine 26. monatige Elternzeit und eigentlich wollte und sollte ich dann wieder ganz normal wie vor der Elternzeit arbeiten. (Kinderbetreuung ist gewährleistet). Jetze wurde mir aber schon mündlich zugetragen, dass ich am Ende des Monats zum 29. Februar aus wirtschaftlichen Grünen gekündigt werde. Soweit kann ich es nicht ändern. Aber wie sieht es mit dem Bezug von Arbeitslosengeld aus?. Ich habe vor der Elternzeit die Bemessungsgrundlage von 360 beitragspflichtig Tagen erfüllt. Kommt da noch mehr unangenehmes auf mich zu? Danke für Antworten!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)

Arbeitslosengeld wird nur gezahlt, wenn die Anwartschaftszeit erfüllt ist, d. h., in einer Rahmenfrist von 3 Jahren muss mindestens
für 12 Monate eine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung bestanden haben. Kindererziehungszeiten bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes werden bei dieser Rahmenfrist nicht mit eingerechnet. Entscheidend kommt es daher darauf an, ob und wie lange eine Versicherungspflicht in den 3 Jahren vor Beginn der Elternzeit bestanden hat.
D.h. => dem Bezug von Arbeitslosengeld steht in Anbetracht Ihrer Schilderung nichts im Wege. Aber: Seit Juli 03 gelten neue Meldefristen beim Arbeitsamt.
"...Arbeitnehmer sind daher verpflichtet sich unmittelbar nach Kenntnis über die Beendigung des Versicherungspflicht-verhältnisses (z. B. bei Kündigung) persönlich bei einem Arbeitsamt ihrer Wahl zu melden...."
Ich würde mich jetzt schon beim Arbeitsamt informieren, wie in Ihrem Fall zu verfahren ist. Sie haben ja noch keine schriftliche Kündigung erhalten, wissen aber bereits darüber Bescheid, dass Sie ab März 04 arbeitslos sein werden. Wenn Sie sich zu spät melden, wird das Arbeitslosengeld gekürzt. Und u.U. könnte das Arbeitsamt so argumentieren, dass bei Meldung zum jetzigen Zeitpunkt für eine übergangslose Weiterbeschäftigung ab März hätte gesorgt werden können. Ist aber nur Spekulation. Ich habe mit Arbeitsämtern aber schon die seltsamsten Erfahrungen gemacht.

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