Hallo,
Ich habe folgendes Problem. Ich hab für 3 Jahre Elternzeit angemeldet, die geht bis 18.6.2014. Danach arbeite ich wieder Vollzeit.
Jetzt war es mit meinem Chef ausgemacht das ich nach einem Jahr wieder zurückkomme für 25 Stunden die Woche. Habe natürlich das Elterngeld auch nur für ein Jahr gemacht.
Ich habe die Abmachung nicht schriftlich. Jetzt bekomme ich einen Brief von ihm, indem er die Teilzeit ablehnt. Mit der Begründung Teilzeitarbeit würde den fließenden Ablauf stören.
Ich gehe jetzt davon aus das ich absolut keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, weil ich die Elternzeit für 3 Jahre angemeldet hab.
Stimmt das?
Ich müsste am 19.6 wieder anfangen zu arbeiten.
Jetzt hätte ich eine Teilzeitstelle in Aussicht aber erst zum 15.9, sprich 3 Monate ohne Geld.
LG Steffi
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-- Editiert Beautyholic am 24.02.2012 18:52
-- Editiert Beautyholic am 24.02.2012 18:59
Arbeitslosengeld in Elternzeit?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Weiß wirklich niemand etwas?
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Neben der arbeitsrechtlichen Relevanz ist die Hauptfrage eindeutig dem Sozialrecht zuzuordnen, daher:
quote:
Ich habe die Abmachung nicht schriftlich.
Das ist wie immer ganz schlecht. Gibt es belastbare Zeugen für die Abmachung?
Wieviele AN beschäftigt der Betrieb? Gibt es einen Betriebsrat?
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Vielen Dank,
dann stell ich die Frage dort :-)
Keine Zeugen, kein BR. ca. 120 Angestellte
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Meines Wissens hat man während der Elternzeit einen rechtlichen Anspruch auf Elternzeit, den man laut dieser Seite
http://www.eltern.de/beruf-und-geld/job/rueckkehr-elternzeit.html
7 Wochen vor Beginn des Teilzeitarbeitens schriftlich
beim AG anmelden muss. Der Zeitraum wäre also ausreichend und bei einem solch grossen Betrieb kann der AG den rechtlichen Anspruch nicht mit der lapidaren Bemerkung
"Teilzeitarbeit würde den fließenden Ablauf stören."
abwehren.
http://recht.verdi.de/rechtstipps/elternzeit_und_der_anspruch_auf_teilzeit
"Der Arbeitgeber darf diese Zustimmung aber nur aus dringenden betrieblichen Gründen innerhalb von 4 Wochen verweigern."
Die Voraussetzungen für ALG 1 in Elternzeit(max.12 Monate):
1.Teilzeitantrag beim eigenen Arbeitgeber während der Elternzeit zwischen 15-30h/Woche gestellt
2.Ablehnung des TZ-Antrages von Seiten des AG(schriftlich)
3.Zustimmung des AG für Beschäftigungsaufnahme bei anderem AG während der Elternzeit(schriftlich)
4.Sicherstellung einer Kinderbetreuung für die Teilzeit(sonst bist du nicht vermittelbar)
Das ALG richtet sich nach der Stundenzahl, für welche Du in der Elternzeit vermittelbar bist(also mind. 15 max.30)
Dann bekommst Du 67% Deines durchschnittl. Verdienstes umgerechnet auf diese Stundenzahl für max 12 Monate.[size=][/size]
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