Hallo
Habe mal ne Frage:
Ist Arbeitslosenhilfe Pfändbar, wenn es um Kindesunterhalt geht?
Kanalmeister
Arbeitslosengeld - Ist Arbeitslosenhilfe pfändbar, wenn es um Kindesunterhalt geht?
18. Juni 2004
Thema abonnieren
Frage vom 18. Juni 2004 | 09:54
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
Arbeitslosengeld - Ist Arbeitslosenhilfe pfändbar, wenn es um Kindesunterhalt geht?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. Juni 2004 | 12:26
Von
Status: Praktikant (679 Beiträge, 105x hilfreich)
...generell ja! Einkommen ist Einkommen. Bei einer Pfändung dürfen nur gewisse Pfändungsfreigrenzen nicht überschritten werden. Das heißt, bei geringer Arbeitslosenhilfe wird deshalb nichts gepfändet werden können.
Ich kenne aber auch jemand, der bekommt über 1.000 € Arbeitslosenhilfe (das wird ja nächstes Jahr vorbei sein). Warum sollte hier dann nicht gepfändet werden können.
#2
Antwort vom 18. Juni 2004 | 12:34
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 19. Juni 2004 | 08:20
Von
Status: Beginner (84 Beiträge, 16x hilfreich)
Ganz einfach: Sie hätten sich gegen die Pfändung wehren müssen !
Und jetzt?
Schon
267.055
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten