Arbeitsgericht Vergleich Abfindung

10. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Juergen703
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 71x hilfreich)
Arbeitsgericht Vergleich Abfindung

Hallo,
ich bin neu hier im Forum und habe folgende Frage:


Ich soll laut Arbeitsgericht eine Abfindung von meinem ehemaligen Arbeitgeber bekommen. Wie lange muß ich daruf warten? Das Urteil ist vor 2 Wochen gesprochen worden und ich habe bis heute die Abfindung nicht auf meinem Konto.

Mein Arbeitszeugnis habe ich auch noch nicht.

Jürgen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, was ist denn vereinbart worden bzw. was wurde genau festgelegt? Ging es denn auch um das Arbeitszeunis vor Gericht?

MfG

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#2
 Von 
Juergen703
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 71x hilfreich)

In dem Vergleich steht folgendes:

Der Beklagte verpflichtet sich, an den Kläger gemäß den §§ 9, 10 KSchG für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung in Höhe von ----€ brutto zu zahlen.

Der Beklagte verpflichtet sich, dem Kläger ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen.

Von irgendwelchen Fristen ist keine Rede.

Ich habe nur irgendwie kein gutes Gefühl, weil der Beklagte wahrscheinlich Ende des Jahres in die Insolvenz gehen wird, und ich dann wahrscheinlich gar nichts mehr bekomme.

-----------------
"Jürgen"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Ist seit dem Vergleich schon ein Abrechnungsturnus in der Firma verstrichen ? Ansonsten würde ich den abwarten.

Wenn nein, dann angesichts der Befürchtungen die Zahlung mit einer festen Frist per Einschreiben verlangen. Max. eine Woche.
Wenn dann immer noch nicht passiert zum Arbeitsgericht gehen und einen Titel mit Kontopfändung beantragen.

Die Firma kann sich nicht damit rausreden dass es ihr schlecht geht. Ansonsten macht sich der Arbeitgeber der INsolvenzverschleppung und Betruges bzw. versuch strafbar. Das kann ggfs. auch noch mal Dein Anwalt dort regeln. Macht mehr Eindruck. KOstet aber.

-- Editiert von Maestro1000 am 10.11.2008 20:19

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#4
 Von 
Juergen703
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 71x hilfreich)

@Maestro

Mein Gehalt bekam ich immer zum Monatsende.

Also sollte ich noch bis Ende des Monats abwarten?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Schwer einzuschätzen. Kommt drauf an wie die Firma organisiert ist. Alle Mittelständler die ich kenne haben nur einmal im Monat "Verlosung".Denn dann gehen die Daten gesammelt zur Bank.

Wenn es allerdngs ein schlecht organisierter Laden ist, würde ich mehr Druck machen.

Und wenn das Verhältnis nicht gänzlich zerrütter ist, ist es unschädlich mal in der Lohnbuchhaltung nachzufragen. Wenn dann eine klare Ansage kommt, kann man evt. abwarten.

Was das Zeugnis angeht, haben auch viele Führungskräfte eine Schreibblockade.
Kannst ja dem Chef freundlich anbieten, deine Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche aufzuschreiben und als Entwurf zukommen zu lassen. Dann gehts meistens schneller. Den Wertungsblock kann man offen lassen oder mit den üblichen Floskeln vorausfüllen. Dann brauchen die nur noch auszudrucken und unterschreiben. Angebot würde ich telefoniisch unterbreiten.

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