LieberLeser,
ich wäre für Hinweise zu folgendem Thema sehr dankbar:
Mein Schwager ist Student, er wohnt in Russland, ist 19 Jahre alt und ist derzeit bei uns in Deutschland zu Gast.
Er hat keinen Vater und muss sich das Studium selbst finanzieren, gerne hätte er deshalb in Deutschland irgendeinen kurzfristigen Job angenommen.
Ihm wurde auch die Möglichkeit geboten, im Biergarten zu jobben, alles war perfekt, bis auf das Thema Arbeitserlaubnis.
Nun meine konkrete Frage:
Gibt es irgendeine legale Möglichkeit, für einen Student aus einem Nicht-EU-Land,kurzfristig an eine Arbeitserlaubnis (gern befristet oder auf 400 EUR-Basis) zu gelangen.
Vielen Dank für Ihre Tips und Hinweise.
Arbeitserlaubnis für ausländischen Studenten
19. Juli 2004
Thema abonnieren
Frage vom 19. Juli 2004 | 21:09
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 3x hilfreich)
Arbeitserlaubnis für ausländischen Studenten
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#1
Antwort vom 19. Juli 2004 | 21:40
Von
Status: Praktikant (863 Beiträge, 358x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 19. Juli 2004 | 22:29
Von
Status: Beginner (111 Beiträge, 24x hilfreich)
nicht wenn im Pass auf der Aufenthaltserlaubnisstempel "nur studieren" oder wie das auch immer wirklich geschrieben wird - hatte ich selbst vor 25 Jahre, als ich nach D kam (damals konnten auch die EU-Studenten nur dann arbeiten, wenn ausdrücklich im Pass elaubt).
Sonst: nein!
Oder: bei den Behörden nachfragen, ob die Erlaubnis doch erteilt werden könnte
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#3
Antwort vom 20. Juli 2004 | 01:45
Von
Status: Student (2695 Beiträge, 637x hilfreich)
Der Student ist ein Besucher und Besucher dürfen nun mal nicht arbeiten in Deutschland.
Darfst du im Ausland arbeiten, wenn du mit einem Besuchervisum eingereist bist?
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