Arbeitsanweisung & Neuer Vertrag-noch gültig?

4. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
ModernJS
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsanweisung & Neuer Vertrag-noch gültig?

Hallo,
Ich möchte wissen ob eine alte Arbeitsanweisung durch einen neuen Vertrag ungültig ist oder weiter bei ununterbrochener Anstellung gilt.
Ich bin in meinem Betrieb seit 2 Jahren Vollzeit angestellt. In dieser Zeit musste ich eine Arbeitsanweisung unterschreiben da ich für einen Tag keine Krankschreibung vorweisen konnte. Musste seitdem für jeden Tag eine bringen. Mir ist bewusst dass ein Arbeitgeber das auch so verlangen kann. Jetzt habe ich auf Teilzeit gewechselt und es wurde ein komplett neuer Vertrag erstellt, dort ist nichts diesbezüglich vermerkt. Nur das eine Krankmeldung nach drei Tagen da sein muss. Gilt die alte Arbeitsanweisung noch? Muss noch mein Arbeitgeber erneut darauf hinweisen?
Vielen Dank!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ich persönlich würde die Arbeitsanweisung noch für gültig halten. Aber wenn man schon Ärger deswegen hatte, würde ich lieber fragen als einfach keine AU beizubringen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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