Arbeitsamt will Geld zurück

16. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Jenny22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsamt will Geld zurück

Hallo,

ich bekomme Harz 4 und habe vor ein paar Wochen meinen gebrauchten Kühlschrank an einen bekannten für 200 Euro verkauft.
Heute habe ich vom Arbeitsamt einen Brief bekommen in dem steht das mir 200 Euro zuviel gezahlt wurden und wollen mir diese 200 Euro abziehen. Wenn ich einen Kühlschrank verkaufe um mir einen anderen dafür zu kaufen ist das dann überhaupt rechtens?

Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte.

Viele Grüße
Jenny

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass du dem Arbeitsamt mitgeteilt hast, das du die € 200,- erhalten hast und das du die Quittung für den neuen Kühlschrank vorlegen kannst (der dann hoffentlich mehr als die € 200,- gekostet hat). Diese Belege würde ich dann dem Widerspruch beilegen.

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Jenny22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

danke schon mal für die Antworten, habe es dem Arbeitsamt nicht mitgeteilt da es ein Privat verkauf war und habe gedacht das man das nicht melden muss. Ich bin vor einem halben Jahr mit meinen Freund in eine gemeinsame Wohnung gezogen so das dann ein Kühlschrank übrig war.

Viele Grüße
Jenny

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#4
 Von 
Jenny22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Was wäre denn wenn ich den Kühlschrank einfach wieder zurück nehme und meinen Bekannten das Geld zurück gebe?

Viele Grüße
Jenny

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Clonk
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 25x hilfreich)

Wahrscheinlich hat die Agentur/Komune/ARGE mit den 200,-€ nicht den Kühlschrank gemeint und fordert eine andere Überzahlung zurück. Mach dich am besten noch mal schlau. Falls es für den Kühlschrank seien soll, leg Wiederspruch ein.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jenny22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch sie haben den Kühlschrank gemeint, steht aus so in der Anhörung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
WhiteAngel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich hätte da mal eine wichtige Frage und hoffe das mir einer helfen kann.

Die Sache ist die, ich habe anfang Oktober ein neues Konto eröffnet. Dies habe ich auch sofort dem Arbeitsamt gemeldet (schriftlich wegen Hatz VI). 2 Wochen später musste ich einen Folgeantrag stellen, da habe ich meine Kontoänderung nochmals eingetragen. Ende Oktober wurde mein ALG II auf das alte Konto überwiesen. Soweit ja noch annehmbar. Anschließend hatte ich nochmal ein Termin auf dem Arbeitsamt, da wurde mir auch zufällig gleich mittgeteilt das die Kontoänderung bereits im Computer steht. Dies war anfang November. Ende November wurde mir allerdings das Geld erst auf mein altes Konto überwieden und einen Tag später zusätzlich auf das neue Konto.

Und jetzt meine Frage: Muss ich das zurückzahlen, oder ist das eigenverschulden des Amtes, und darf behalten werden???

Bis jetzt habe ich auch noch keine Mitteilung deswegen bekommen.

Bitte um HILFE
:???:

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#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@white angel

:forum:
soz.recht

du bist schriftlich d. mitwirkungspflicht nachgekommen.
abwarten

sunbee

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Das wirst Du zurückzahlen müssen auch wenn es sich um einen Fehler des Arbeitsamtes handelt.

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