Hallo,
ich bekomme Harz 4 und habe vor ein paar Wochen meinen gebrauchten Kühlschrank an einen bekannten für 200 Euro verkauft.
Heute habe ich vom Arbeitsamt einen Brief bekommen in dem steht das mir 200 Euro zuviel gezahlt wurden und wollen mir diese 200 Euro abziehen. Wenn ich einen Kühlschrank verkaufe um mir einen anderen dafür zu kaufen ist das dann überhaupt rechtens?
Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte.
Viele Grüße
Jenny
Arbeitsamt will Geld zurück
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich gehe davon aus, dass du dem Arbeitsamt mitgeteilt hast, das du die € 200,- erhalten hast und das du die Quittung für den neuen Kühlschrank vorlegen kannst (der dann hoffentlich mehr als die € 200,- gekostet hat). Diese Belege würde ich dann dem Widerspruch beilegen.
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Hi,
danke schon mal für die Antworten, habe es dem Arbeitsamt nicht mitgeteilt da es ein Privat verkauf war und habe gedacht das man das nicht melden muss. Ich bin vor einem halben Jahr mit meinen Freund in eine gemeinsame Wohnung gezogen so das dann ein Kühlschrank übrig war.
Viele Grüße
Jenny
Was wäre denn wenn ich den Kühlschrank einfach wieder zurück nehme und meinen Bekannten das Geld zurück gebe?
Viele Grüße
Jenny
Wahrscheinlich hat die Agentur/Komune/ARGE mit den 200,-€ nicht den Kühlschrank gemeint und fordert eine andere Überzahlung zurück. Mach dich am besten noch mal schlau. Falls es für den Kühlschrank seien soll, leg Wiederspruch ein.
Doch sie haben den Kühlschrank gemeint, steht aus so in der Anhörung.
Hallo,
ich hätte da mal eine wichtige Frage und hoffe das mir einer helfen kann.
Die Sache ist die, ich habe anfang Oktober ein neues Konto eröffnet. Dies habe ich auch sofort dem Arbeitsamt gemeldet (schriftlich wegen Hatz VI). 2 Wochen später musste ich einen Folgeantrag stellen, da habe ich meine Kontoänderung nochmals eingetragen. Ende Oktober wurde mein ALG II auf das alte Konto überwiesen. Soweit ja noch annehmbar. Anschließend hatte ich nochmal ein Termin auf dem Arbeitsamt, da wurde mir auch zufällig gleich mittgeteilt das die Kontoänderung bereits im Computer steht. Dies war anfang November. Ende November wurde mir allerdings das Geld erst auf mein altes Konto überwieden und einen Tag später zusätzlich auf das neue Konto.
Und jetzt meine Frage: Muss ich das zurückzahlen, oder ist das eigenverschulden des Amtes, und darf behalten werden???
Bis jetzt habe ich auch noch keine Mitteilung deswegen bekommen.
Bitte um HILFE
@white angel
soz.recht
du bist schriftlich d. mitwirkungspflicht nachgekommen.
abwarten
sunbee
Das wirst Du zurückzahlen müssen auch wenn es sich um einen Fehler des Arbeitsamtes handelt.
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