Hallo Gemeinde,
ich hab da mal ne Frage .....
nehmen wir mal an, Person A ist selbständig mit einer Baufirma, Person A beschäftigt Person B (Angestellter), nun hat Person A aber nicht ausreichend Arbeit und würde gerne Person B andere Aufträge z.B. beim Fernsehen, Bau von Requisiten usw. ausführen lassen. Person B würde selbständig und eigenverantwortlich arbeiten. Den Termin für die Arbeitszeiten bekommt Person A von Person C. Person C ist auch selbständig und der direkte Auftragsnehmer vom Fernsehen. Person A würde Person B vom Prinzip verleihen und stellt dann für die Arbeitzzeit eine Rechnung an Person C.
meine Frage. ist das erlaubt oder muss Person A zum A-Amt und dies erlauben lassen oder geht das überhaupt nicht???
ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt
danke
Arbeitnehmerüberlassung???
4. Februar 2012
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Frage vom 4. Februar 2012 | 08:41
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitnehmerüberlassung???
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#1
Antwort vom 4. Februar 2012 | 09:32
Von
Status: Weiser (17441 Beiträge, 6490x hilfreich)
/// ... Person B würde selbständig und eigenverantwortlich arbeiten.
... glaube ich nicht. Wenn B für C arbeitet, arbeitet er abhängig und nicht selbständig/eigenverantwortlich.
Aber egal: Die saubere Lösung wäre wohl ein AV mit A und C, ansonsten AN-Überlassung mit den entsprechenden Auflagen.
-----------------
""
#2
Antwort vom 4. Februar 2012 | 11:29
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
Das AÜG sieht auch Ausnahmen vor, siehe § 1 Abs. 3 AÜG
. Ob das hier anwendbar wäre?
http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__1.html
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