Arbeitnehmerüberlassung???

4. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
cooperraser
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitnehmerüberlassung???

Hallo Gemeinde,

ich hab da mal ne Frage :) .....

nehmen wir mal an, Person A ist selbständig mit einer Baufirma, Person A beschäftigt Person B (Angestellter), nun hat Person A aber nicht ausreichend Arbeit und würde gerne Person B andere Aufträge z.B. beim Fernsehen, Bau von Requisiten usw. ausführen lassen. Person B würde selbständig und eigenverantwortlich arbeiten. Den Termin für die Arbeitszeiten bekommt Person A von Person C. Person C ist auch selbständig und der direkte Auftragsnehmer vom Fernsehen. Person A würde Person B vom Prinzip verleihen und stellt dann für die Arbeitzzeit eine Rechnung an Person C.

meine Frage. ist das erlaubt oder muss Person A zum A-Amt und dies erlauben lassen oder geht das überhaupt nicht???

ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt
danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17441 Beiträge, 6490x hilfreich)

/// ... Person B würde selbständig und eigenverantwortlich arbeiten.

... glaube ich nicht. Wenn B für C arbeitet, arbeitet er abhängig und nicht selbständig/eigenverantwortlich.

Aber egal: Die saubere Lösung wäre wohl ein AV mit A und C, ansonsten AN-Überlassung mit den entsprechenden Auflagen.

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""

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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Das AÜG sieht auch Ausnahmen vor, siehe § 1 Abs. 3 AÜG . Ob das hier anwendbar wäre?

http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__1.html

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