Arbeitnehmer untergetaucht - Abmahnung bzw. Kündigung per Einschreiben wirksam?

11. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
iteach
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 46x hilfreich)
Arbeitnehmer untergetaucht - Abmahnung bzw. Kündigung per Einschreiben wirksam?

Ein Arbeitnehmer ist, nachdem die Arbeitsunfähigkeitsbeacheinigung des Arztes abgelaufen ist, nicht mehr zur Arbeit erschienen. Er reichte keine Folgebescheinigung ein und teilte seinem Vorgesetzten auch den Grund seines Fernbleibens nicht mit. Er fehlt nun seit 10 Tagen unentschuldigt.

Nach fünf Tagen wurde eine Abmahnung ausgesprochen, die ihm schriftlich per Einwurfeinschreiben zugestellt wurde. Dennoch erschien er weiterhin nicht zur Arbeit oder teilte den Grund seines Fernbleibens mit.

Ist die ihm zugestellte Abmahnung wirksam?
Kann ihm, wenn er innerhalb zwei weiterer Tage nicht bei der Arbeit erscheint oder sich entschuldigt, die fristlose Kündigung ausgesprochen werden? Wenn ja, kann diese ihm ebenso als Einwurfeinschreiben zugestellt werden? Der Aufenthaltsort oder der Grund des Fernbleibens sind dem Arbeitgeber gänzlich unbekannt.

(Noch ein paar Hinweise:
Es handelt sich um einen Kleinbetrieb mit nur drei Vollzeibeschäftigten. Der Betrieb ist speziell jetzt in der Saison auf jeden einzelnen angewiesen.
Die Vermutung des Vorgesetzten des abgängigen Arbeitnehmers ist, dass dieser es nicht verkraften kann, dass sein bis zum 30. April 2018 dauernder Arbeitsvertrag nicht verlängert wird. Leider musste der Arbeitnehmer erst im November wegen Schlechtleistung und im Dezember wegen Arbeitsverweigerung abgemahnt werden. Deshalb liegt die Vermutung nahe, dass die in den Abmahnungen geforderte Verhaltensänderung des Arbeitnehmers jetzt das unentschuldigte Fehlen ist. Er wurde im Betrieb das letzte Mal Anfang Januar gesehen. Dann folgte eine AU für knapp zwei Wochen und seitdem ist er nicht erreichbar.)

Hat zwar jetzt nichts mit der Frage zu tun, aber es ist verdammt schwer, gutes Personal zu finden...

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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Lasse zusätzlich den Inhalt des Einschreibens bezeugen und protokollieren. Inhalt sollte sein:Name, Geb. Datum, Anschrift, Kündigung zum... usw. Der Zeuge unterschreibt dann das Protokoll.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Am besten bringt er es dann noch zur Post.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17325 Beiträge, 6460x hilfreich)

... noch besser wäre Einwurf durch Boten.
Und ja - es langt, wenn die Kündigung in den Wirkungsbereich des AN gelangt, also in seinen Briefkasten. Damit ist sie zugestellt. Ggf. muss das allerdings auch nachzuweisen sein - auch deswegen wären Zeugen für die Zustellung gut.

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Cotton
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 39x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Familie oder Verwandte, die man fragen könnte, was los ist, sind nicht bekannt? Normal ist ein solches Verhalten ja nicht, vielleicht ist dem AN ja tatsächlich was zugestossen oder die Krankheit hat sich so weit verschlimmert, dass er sich schlicht nicht melden kann.


Eben. Und wenn der 3 Wochen in der Wohnung vir sich hin verwest fragt sich wieder jeder, der davon in der Zeitung liest, WIESO das keiner bemerkt hat.

Signatur:

Schwarzer Humor ist wie Essen. Hat nicht jeder.

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