Ein Arbeitnehmer ist, nachdem die Arbeitsunfähigkeitsbeacheinigung des Arztes abgelaufen ist, nicht mehr zur Arbeit erschienen. Er reichte keine Folgebescheinigung ein und teilte seinem Vorgesetzten auch den Grund seines Fernbleibens nicht mit. Er fehlt nun seit 10 Tagen unentschuldigt.
Nach fünf Tagen wurde eine Abmahnung ausgesprochen, die ihm schriftlich per Einwurfeinschreiben zugestellt wurde. Dennoch erschien er weiterhin nicht zur Arbeit oder teilte den Grund seines Fernbleibens mit.
Ist die ihm zugestellte Abmahnung wirksam?
Kann ihm, wenn er innerhalb zwei weiterer Tage nicht bei der Arbeit erscheint oder sich entschuldigt, die fristlose Kündigung ausgesprochen werden? Wenn ja, kann diese ihm ebenso als Einwurfeinschreiben zugestellt werden? Der Aufenthaltsort oder der Grund des Fernbleibens sind dem Arbeitgeber gänzlich unbekannt.
(Noch ein paar Hinweise:
Es handelt sich um einen Kleinbetrieb mit nur drei Vollzeibeschäftigten. Der Betrieb ist speziell jetzt in der Saison auf jeden einzelnen angewiesen.
Die Vermutung des Vorgesetzten des abgängigen Arbeitnehmers ist, dass dieser es nicht verkraften kann, dass sein bis zum 30. April 2018 dauernder Arbeitsvertrag nicht verlängert wird. Leider musste der Arbeitnehmer erst im November wegen Schlechtleistung und im Dezember wegen Arbeitsverweigerung abgemahnt werden. Deshalb liegt die Vermutung nahe, dass die in den Abmahnungen geforderte Verhaltensänderung des Arbeitnehmers jetzt das unentschuldigte Fehlen ist. Er wurde im Betrieb das letzte Mal Anfang Januar gesehen. Dann folgte eine AU für knapp zwei Wochen und seitdem ist er nicht erreichbar.)
Hat zwar jetzt nichts mit der Frage zu tun, aber es ist verdammt schwer, gutes Personal zu finden...
Arbeitnehmer untergetaucht - Abmahnung bzw. Kündigung per Einschreiben wirksam?
11. Februar 2018
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Frage vom 11. Februar 2018 | 11:56
Von
Status: Beginner (91 Beiträge, 46x hilfreich)
Arbeitnehmer untergetaucht - Abmahnung bzw. Kündigung per Einschreiben wirksam?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 11. Februar 2018 | 12:40
Von
Status: Schüler (262 Beiträge, 87x hilfreich)
Lasse zusätzlich den Inhalt des Einschreibens bezeugen und protokollieren. Inhalt sollte sein:Name, Geb. Datum, Anschrift, Kündigung zum... usw. Der Zeuge unterschreibt dann das Protokoll.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. Februar 2018 | 12:41
Von
Status: Schüler (262 Beiträge, 87x hilfreich)
Am besten bringt er es dann noch zur Post.
#4
Antwort vom 12. Februar 2018 | 09:08
Von
Status: Weiser (17365 Beiträge, 6466x hilfreich)
... noch besser wäre Einwurf durch Boten.
Und ja - es langt, wenn die Kündigung in den Wirkungsbereich des AN gelangt, also in seinen Briefkasten. Damit ist sie zugestellt. Ggf. muss das allerdings auch nachzuweisen sein - auch deswegen wären Zeugen für die Zustellung gut.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 12. Februar 2018 | 20:46
Von
Status: Beginner (97 Beiträge, 39x hilfreich)
ZitatFamilie oder Verwandte, die man fragen könnte, was los ist, sind nicht bekannt? Normal ist ein solches Verhalten ja nicht, vielleicht ist dem AN ja tatsächlich was zugestossen oder die Krankheit hat sich so weit verschlimmert, dass er sich schlicht nicht melden kann. :
Eben. Und wenn der 3 Wochen in der Wohnung vir sich hin verwest fragt sich wieder jeder, der davon in der Zeitung liest, WIESO das keiner bemerkt hat.
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