Arbeitnehmer (400€) rückwirked anmelden?

29. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)
Arbeitnehmer (400€) rückwirked anmelden?

A betrieb ein Geschäft bis zum 31.12. und stellte für die letzten 5 Wochen einen Koch (K.) ein. Die Anmeldung für eine geringfügige Beschäftigung wurde angefertigt, blieb aber wegen reichlich Betrieb und Ablenkung in der Ablage liegen und wurde vergessen abzugeben.
Abgesprochen war eine Auszahlung von 400 Euro. Vom Koch erarbeitete Überstunden sollten auf die Miete für das Inventar angerechnet werden daß er vom Chef A. für seine Selbstständigkeit übernehmen wollte. Nach den 5 Wochen gab es Ärger mit K., er forderte die Auszahlung des gesamten Betrages (1000 Euro laut vereinbartem Lohn) und wollte im betrunkenen Zustand das Geschäft zusammenschlagen. Man gab ihm 500 Euro und verwies für den Rest auf die Abmachung. Das Inventar verblieb wie zuvor abgesprochen im Geschäft. Das Ladenlokal wollte K. weitermieten und hatte das auch mit dem Vermieter V. abgemacht. Trotzdem verlangte V. von A das Ladenlokal komplett zu räumen. A verwies darauf, daß dann K. kein Inventar hätte und ergo V. keinen Nachmieter. V. forderte dennoch die Räumung. A. erklärte K. telefonisch daß er erstmal räumen muß weil V. daß trotz Absprache verlangt.
Man sollte annehmen daß nun K. den V. anruft um klarzustellen daß dieser sich an die Vereinbarung halten muß. Allerdings ruft K. auch den V. an, lauert dann aber nachts dem A. mit einer zweiten Person auf und bedroht ihn mit Mord und Verfolgung weil er glaubt A will ihn reinlegen.
Die Situation kann nur durch die von Dritten herbeigerufene Polizei beendet werden.
A. will nach diesem Vorfall das Inventar nicht mehr an K. vermieten, bietet es ihm aber zum Kauf an. K. will mehrere Dinge kaufen (Wert 1300 Euro), verlangt aber trotzdem weiter eine Auszahlung des Restlohnes. A. weigert sich da K. ein stadtbekannter Nichtzahler ist und verweist darauf daß nur zurückbleibt was bezahlt wird. Stück für Stück tritt K. von den beabsichtigten Käufen zurück. Das wiederum verursacht neue Kosten denn die Dinge (Kühltheken, Einbauten etc.) müssen abgebaut und abtransportiert werden bzw. stehen noch im Ladenlokal daß der Vermieter nur leer zurücknimmt.
K. will jetzt sein Geld ganz ausgezahlt haben. A. rechnet den Betrag aus und zieht von K. unerlaubt getätigte Fremdnetztelefonate und angeschriebene Getränke ab, zusätzlich die Kosten für den Extra-Transport der Dinge die von K. doch nicht übernommen wurden. K. will für keine dieser Kosten aufkommen.
Nun erreichte A. ein gelber Brief vom Arbeitsgericht mit Lohnforderungen in Höhe von 1500 € von K., zusätzlich Lohnforderungen von 700 € von K.s Ehefrau, die nie bei A. angestellt war, dieses aber behauptet und K. als Zeugen nennt.
A. ist nun überfordert.
Vor Allem als er die Anmeldung von K. bei Auszug vorfindet die er vergessen hat einzureichen.
Fragen: Kann A. K rückwirkend anmelden, das Formular wurde ja ausgefüllt und unterschrieben.
Da keine Auszahlungen von mehr als 400 € ausgemacht waren und der Rest sich auf 6 Monate Inventarmiete verteilen sollte, wie kann man das jetzt erklären. Wenn mehr ausgezahlt werden soll, wie muß A. sich dann verhalten wenn die Geringfügigkeit wegfällt.
Muß A. nach den ganzen Mehrkosten und dem riesigen Mehraufwand noch irgendwas auszahlen. Kosten und Mehraufwand übersteigen das Restguthaben von 500 Euro.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

400€ sollen rückwirkend angemeldet werden, wurde aber "schwarz" beschäftigt in Ermangelung der Zeit für die Anmeldung....
1000,-€ waren vereinbart.
Die Frau des MA meint auch noch, sie wäre angestellt...
Sorry, ohne Anwalt, der das alles mal auseinanderklamüsert, sehe ich da wenig Chancen. Ein Anwalt lässt auch Morddrohungen enorm zurückgehen.

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