Arbeitgeberwechsel: Zahlung vermögenswirksame Leistungen

20. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
völligratlos
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeberwechsel: Zahlung vermögenswirksame Leistungen

Hallo,

ich habe zum 15. den Arbeitgeber gewechselt (10 Arbeitstage beim alten, 12 Arbeitstage beim neuen AG). Beide zahlen Lohn und VwL am Ende des Monats.

Tarifverträge spielen in meinem Fall keine Rolle. Es kam in dieser Angelegenheit auch die Meinung auf, der AG, bei dem man am 30. des Monats angestellt ist, sei für die Zahlung der VwL zuständig. Kann das sein?

1. Wer bezahlt nun im Wechselmonat die VwL und in welcher Höhe?
2. Wo finden sich hierzu die gesetzlichen Grundlagen?

Danke,
Christian

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Werden die VWL bei einer Bank angespart? Oder bei einer Versicherung?
Die kennen sich meistens auch ziemlich gut damit aus, wer nun was zu zahlen hat. Am besten mal beim Vertragspartner nachfragen. Mutmaßlich müssen beide AG anteilig bezahlen.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

zu 1.: Das richtet sich nach dem Arbeit- oder Tarifvertrag. Ich würde aber vermuten, dass die VwL von beiden AGs anteilig gezahlt werden müssen.
Was steht denn im Arbeitsvertrag zu den VwL, bzw. welche Tarifverträge gilt in Deinem Fall.

zu 2.: Da es keine gesetzliche Pflicht zur Zahlung von VwL gibt, ist dieser Fall gesetzlich nach meiner Kenntnis auch nicht geregelt.

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#3
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!

Meiner Kenntnis und eigener Erfahrung nach
braucht der neue AG das 1. 1/2 Jahr keine
VWL zu zahlen .Diese 6 Monate müssen Sie selber zahlen

Gruss SAMMY1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

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