Arbeitgeberwechsel - Wie internes Wissen behandeln ?

5. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)
Arbeitgeberwechsel - Wie internes Wissen behandeln ?

Hallo,

ich hoffe die Frage betrifft das Thema Arbeitsrecht ?

Wenn ein Arbeitnehmer seinen Job wechselt und geht quasi zu einem Wettbewerber. In wie fern darf er dann internes Wissen (Neuentwicklungen, die kurz vor der Markteinführung stehen oder Kundenprojekte, die begonnen wurden) beim neuen Arbeitgeber "bekannt" machen ?

Der Arbeitnehmer selber hat beim neuen AG die gleiche Funktion wie beim alten, es gibt keine Wettbewerbsklausel im Arbeitsvertrag.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17457 Beiträge, 6495x hilfreich)

/// .. es gibt keine Wettbewerbsklausel im Arbeitsvertrag.

Gleichwohl wird in deinem AV Verschwiegenheit vereinbart sein - und diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des AV hinaus. Quasi mit einer 'Blaupause' der jüngsten Firmengeheimnisse aufzuschlagen, dürfte also vertrags- und treuewidrig sein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

D.h.
wenn der AN weis, wo der ehemalige Arbeitgeber gerade aktiv daran arbeitet den neuen Arbeitgeber auf dem Markt anzugreifen, dann darf der AN NICHT dem neuen AG dies so erzählen, mit der Info, was genau dort entwickelt wird, er darf aber quasi gleiche Entwicklungen beim neuen AG anstoßen ?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Nachvertragliche Verschwiegenheitsverpflichtungen werden durch die Rechtsprechung auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung angenommen.

Zitat (von TF1970):
er darf aber quasi gleiche Entwicklungen beim neuen AG anstoßen ?


Es kommt drauf an, was unter anstoßen gemeint ist. In derlei Fällen ist es sehr schwer pauschale Abgrenzungen zu tätigen. Da kommt es immer auf den Einzelfall an.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Ich versuchs mal zu beschreiben:

Ich arbeite für Firma A, welche einen Grundstoff für die Weiterverarbeitung herstellt. Meine Aufgabe ist es, Endkunden für das weiterverarbeitete Produkt davon zu überzuegen, dass sie beim Verarbeiter die Ware aus dem Grundstoff der Firma A bestellen und dieser Verarbeiter dann bei Firma A diesen Grundstoff kauft und nicht bei Wettbewerber B.

Wenn ich jetzt zu einem Verarbeiter wechsle, der diesen Grundstoff von Firma B bezieht und das verarbeitete Produkt verkaufe, dann weis ich ja nun, was dessen Wettbewerber tun, was sie entwickeln und wie sie arbeiten, da dies vorher ja meine "Vertriebspartner" waren.

Selbstverständlich gehe ich nicht zum neuen AG und erzähle dann sämtlichen Geheimnisse vom alten AG und dessen Partnern, würde wohl auch eher blöd aussehen, da müsste sich der neue AG Gedanken machen, was ich später von ihm weitererzähle.....

Ganz konkret ist z.B. ein Partner dabei 2 neue Entwicklungen gegen die Produkte des neuen AG zu betreiben. Das dürfte ich ja so nicht weitergeben, könnte aber vorschlagen, dass man das Produkt doch so und so abändern könnte.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17457 Beiträge, 6495x hilfreich)

Schon klar - du befindest dich in einer Zwickmühle und womöglich hat dein neuer AG dich auch genommen, weil du Kenntnisse über Interna deines Ex-AG hast. Da ist Klugheit geboten, dass du dich am Ende nicht zwischen allen Stühlen wiederfindest.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Nein,
er wird mich nehmen, da er jemanden auf vergleichbarer Position verloren hat und einen Nachfolger sucht.
Ich kann quasi anfangen, die internen Abläufe kennenlernen und relativ schnell den Markt bearbeiten, da ich die Funktionenn innerhalbe des Marktes genau kenne. Zusätzlich bringe ich natürlich Insiderwisen mit.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Volraed
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Eigentlich steht doch in jedem Arbeitsvertrag schon eine vertragliche Verschwiegenheitsklausel. Das bedeutet, wenn dir nachgewiesen wird, dass du internes Wissen an Externe weitergibst, also deinen neuen Arbeitgeber, dann machst du dich haftbar bzw. musst eine Vertragsstrafe zahlen.

Aber der Nachweis gelingt in der Praxis natürlich schwer, dass du deinem Arbeitgeber genau diese Details weitergegeben hast. Genauso wie die Kausalität deines Verhaltens für den, nicht einfach zu ermittelnden Schaden deines alten Arbeitgebers.

1x Hilfreiche Antwort

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