Arbeitgeber will Urlaub streichen....

18. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Lars25
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber will Urlaub streichen....

Hallo,

ich hab ein Problemchen. und zwar gestern wurde entweder ein Kollege und ich angerufen das einer von uns nach Golling/Österreuich muss. Da ich aber nicht kann aus privaten Gründen, musste ich dem absagen.Ich habe heute morgen erfahren von einer Kollegin, dass dieser Kollege weil er fährt meinen Urlaub in 2Wochen bekommt und meiner gestrichen wird.
Ich denke nicht das das rechtens ist. zumal ich noch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hab und das nach 1 Jahr 3 Monaten in dem Betrieb

Lg Lars

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

wenn dein urlaub genehmigt war, kann der AG ihn nicht ohne sehr triftige gründe wieder streichen ... deine anmerkung 'zumal .. noch keinen schriftlichen AV' ist da vollkommen irrelevant.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Wurde der Urlaub schriftlich bewilligt?

Das Problem dürfte sein, dass Sie dennoch den Urlaub nicht ohne Genehmigung antreten dürfen. Sollte der AG den Urlaub Ihnen gegenüber widerrufen, müssen Sie eigentlich den Rechtsweg beschreiten und den Urlaub über das Arbeitsgericht im Eilverfahren durchsetzen. Fahren Sie trotzdem, kann das ein Kündigungsgrund sein.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Der Widerruf des gewährten Urlaubs kann nur aus äußerst gewichtigen Gründen erfolgen.

Ferner muss der AG dann alle Ihnen dadurch entstehenden Kosten tragen. Machen Sie eine entsprechende Rechnung für den AG auf.

Der AG kann nicht als Belohnung des Kollegen Ihren Urlaub streichen. Dies ist unzulässig.

Da der Kollege diesen Urlaub bekommen soll kann also auch kein wichtiger Grund vorliegen.

Fazit: Der AG ist nicht berechtigt den Urlaub zu streichen. Dies können Sie wie bereits genannt auch durchsetzen.

Unklar ist, warum der Kollege 'Ihren' Urlaub bekommt? Hatte dieser ebenfalls Urlaub für diesen Zeitraum beantragt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lars25
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
Der AG, so habe ich das jetzt erfahren, hat mir den Urlaub gestrichen, weil ich in meiner Freizeit nicht an mein Handy gegangen bin, und ich auch nicht zurückgerufen habe. (mein Chef war dran). Ich bin auch nicht in einer Position in dem Betrieb wo ich erreichbar sein muss. Der Urlaub war angemeldet und im Dienstplan schon eingetragen musste nur noch den Antrag abgeben. Was in dieser Reihenfolge so üblich ist hier.

Ich vermute das der AG mir auf diese Art und Weise eine Lektion erteilen will.
würde zwar gerne den Betriebsrat um unterstützung bitten, aber es gibt keinen trotz einer Mitarbeiter zahl von über Hundert. Der jenige der das durchbringen wollte wurde fristlos entlassen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

quote:
Der Urlaub war angemeldet und im Dienstplan schon eingetragen musste nur noch den Antrag abgeben.

So wie ich das jetzt verstehe, war der Urlaub also - da der Antrag noch nicht abgegeben wurde - seitens des AG also noch gar nicht genehmigt? Was nicht genehmigt ist, kann also auch nicht gestrichen werden, auch wenn es schon im Dienstplan steht.


-----------------
"Scientia potentia est."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lars25
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Nabend,

die Anträge werden meines Erachtens aber selten bei uns ausgefüllt. DerUrlaub wird angetreten und gut ist.... :???:

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... wenn der urlaubswunsch hinreichend lange vorher bekannt war, wird sich der AG nicht darauf hinausreden können, dass er noch nicht genehmigt hatte - da spielen die betrieblichen gepflogenheiten doch eine rolle. bleibt also die frage, ob du streiten magst.

... dass jemandem fristlos gekündigt werden können soll, nur weil er einen br gründen will, halte ich dann doch für eine legende, die aber wohl wirkung tut.
:(

-- Editiert von blaubär49 am 19.03.2008 09:26:33

-- Editiert von blaubär49 am 19.03.2008 09:27:28

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lars25
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

ja der Urlaub war schonlange bekannt. ich hatte den Urlaubswunsch mitte januar gestellt und ich hatte heute mit meinem Teamleiter gesprochen, und er sagte der Urlaub war genehmigt. (siehe Dienstplan)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... also dann: eilantrag ans arbeitsgericht!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Lars25
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Werde ich wahrscheinlich auch machen, hab jetzt erst mal nen Termin beim Geschäftsführer von Monte Mare. Mal sehen was dabei herauskommt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.831 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen