Folgendes Szenario:
Wir haben im letzten Jahr schon beschlossen, dass wir dieses Jahr Ende März/Anfang April in die USA fliegen wollen. Dieses habe ich meinem Arbeitgeber auch mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keinen festen Termin, sondern nur den ungefähren Zeitraum.
Dieses wurde von meinem Chef zur Kenntnis genommen mit der Bemerkung: Kein Problem.
Nun haben wir den Urlaub gebucht - in dem vorher besprochenen Zeitraum. Als ich dann meinen Urlaubsantrag abgegeben habe, fing mein Chef an, sich quer zu stellen. Ob nicht ein anderer Zeitraum möglich wäre...außerdem drei Wochen...und und und.
Er müsse sich das "noch einmal durch den Kopf gehen lassen".
Ist das rechtens?
Mein "Problem" ist: ich bin die einzige festangestellte Mitarbeiterin im Büro. Ansonsten kommt nur eine Aushilfskraft, die nur in den Ferien kann.
Allerdings können wir diesen Urlaub zu keinem anderen, als diesem Zeitraum antreten.
Arbeitgeber will Urlaub nicht genehmigen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Dein Ja sei ein Ja und dein Nein ein Nein - dein Chef hat Ja gesagt bzw. 'Kein Problem'.
Frag ihn doch, ob du deswegen streiten musst.
Zitatdein Chef hat Ja gesagt :
Nö, hat er nicht.
So, nun beweist mal das Gegenteil ...
ZitatIst das rechtens? :
Ja, ist es. Es ist nicht das Problem vom Chef wenn man die falsche Reihenfolge wählt.
Er hat wohl nur dem ungefähren Zeitraum gewusst und das "kein Problem" aus damaliger Sicht geäußert.
ZitatAnsonsten kommt nur eine Aushilfskraft, die nur in den Ferien kann. :
Und Dein Urlaub liegt in den Ferien?
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Nein. Der Urlaub ist nicht in den Ferien. Da wir zu ner Hochzeit eingeladen sind und diese nun mal an diesem anderen Termin ist. Und auf den habe ich leider keinen Einfluss.
Und andersrum ist es doch nicht mein Problem, wenn er keinen Ersatz hat. Könnte ja auch 3 Wochen krank sein...
-- Editiert von kati0382 am 12.01.2018 19:08
Falsch. Der Urlaub ist eine Woche in den Ferien.
-- Editiert von kati0382 am 12.01.2018 19:18
ZitatNein. Der Urlaub ist nicht in den Ferien. :
Noch ein Minuspunkt.
ZitatUnd andersrum ist es doch nicht mein Problem, wenn er keinen Ersatz hat. Könnte ja auch 3 Wochen krank sein... :
Doch ist es.
Krankheit kann man nicht beeinflussen.
Die Urlaubsbuchung schon. Und hier hat man auch noch gebucht obwohl man wusste das der Ersatz nicht verfügbar ist.
Keine Ahnung ob man den Job dringend benötigt. Falls ja, sollte man im Hinterkopf behalten, das Kündigungsschutz hier nicht existert.
Na ja...benötigt wird der Job nicht wirklich. Ist mehr unser "Taschengeld"
Das Ding ist ja: es gibt eigentlich nie Ersatz. Er ist so abhängig von mir, dass er mich auch bei Krankheit anruft. Habe schon, als ich krankgeschrieben war, mit 39 Fieber auf der Arbeit gesessen, weil er keinen Ersatz hat
Wenn dein Chef nicht einsieht, dass hier ein besonderer Grund dafür vorliegt, gerade zu dem Termin den Urlaub zu machen, bleibt dir nur der Weg zum Arbeitsgericht.
ZitatHabe schon, als ich krankgeschrieben war, mit 39 Fieber auf der Arbeit gesessen, weil er keinen Ersatz hat :
Selbst schuld. Auf die Art ändert sich natürlich gar nichts.
Die einzige relevante Frage ist hier: hat der Arbeitgeber den Urlaub zu der besagten Zeit genehmigt oder nicht.
"Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keinen festen Termin, sondern nur den ungefähren Zeitraum.
Dieses wurde von meinem Chef zur Kenntnis genommen mit der Bemerkung: Kein Problem." ...
... spricht stark dafür, daß es das pauschal genehmigt hat, in dem Sinne "Sie brauchen Urlaub im Zeitraum XYZ. Das ist kein Problem, Sie bekommen Urlaub im Zeitraum XYZ, den genauen Termin können wir klären, wenn Sie den kennen."
Das Problem wird nur der Nachweis dieser Zusage sein. Wenn der Arbeitgeber nun sagt "Nee, das habe ich SO nie gesagt!", dann sollte man schon etwas schriftliches oder sonst beweiskräftiges in der Hand haben.
Zitat:Mein "Problem" ist: ich bin die einzige festangestellte Mitarbeiterin im Büro. Ansonsten kommt nur eine Aushilfskraft, die nur in den Ferien kann.
Das ist allein das Problem des Arbeitgebers. Genauso, wenn ein Kollege krank wird. Ein einmal bewilligter Urlaub kann nicht widerrufen werden.
Die Frage hier ist, wie schon gesagt, nur eben: kann man nachweisen, daß der Urlaub in der besagten Weise bewilligt wurde?
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